Räthen des Kaisers gehören, die zu Ihm eingehen mögen, wann es ihnen gefällig; wie auch Eure Vorfahren gepflegt haben.“
Zehn ganzer Tage lang blieb der Kaiser mit seinem Gefolge in dieser Stadt; die war Trommelns und Pfeifens und Posaunens voll, und alle Tage gab es Stechspiele und Tanz und allerlei Kurzweil, daß es sich gar nicht beschreiben läßt.
Da nun der Kaiser zum Mühlenthor hinaus geritten, welches damals unter dem Pulverthurm (Navigationsschule) am Wall lag, hat er befohlen, dasselbige hinter ihm zu vermauern. Dieses ist freilich von den Kapitelsherren gar ungern gesehn; denn dadurch minderte sich ihr Zank mit dem Rath wegen des Zolles und der Mühlen, was sie für das Ihre verbitten wollten. Sie mußten es indeß geschehen lassen.
Das Mühlenthor ward aber dahin gelegt, wo es noch jetzt ist, und stand lange Zeit das kaiserliche Gnadenhandzeichen oberhalb des inneren Thores zwischen dem Wall zu sehen.
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 144. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/150&oldid=- (Version vom 1.8.2018)