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geben wegen dieses meines unschuldigen Todes.“ Und ist damit hinausgeführt und in den Galgen gehenkt.

Aber nur wenige Tage darauf hat man die verlorne Kagel hinter der Bank gefunden, um welcher willen dennoch der unschuldige Mann als ein Dieb gehenkt worden.

Als nun der dreißigste Tag herankam, ist Herrn Geverdes die Reue hart zu Herzen gegangen und das Gewissen wach geworden; also daß er weder essen noch trinken, schlafen oder wachen können.

Indem kömmt sein vieljähriger Diener wieder heim, der etlicher Schulden halber eine gute Weile außen gewesen und nichts von dieser Historie gewußt. Der siehet die mächtige Angst und Schwermuth an seinem Herrn, tritt zu ihm und fragt: was doch sein großes Anliegen sei; ob er nicht Geldes und Gutes die Fülle, und Alles zur Gnüge habe; was ihm denn mangele? das möchte er auf Treu und guten Glauben gar gern von ihm erfahren.

Der Herr seufzet tief genug und spricht: die Zeit sei nahe herbeikommen, daß sein Gevatter ihn vor Gericht zu erscheinen gefordert habe.

„Ei, sagt sein Diener, der Herr wolle sich die Phantasei aus dem Sinne schlagen; was will Er mir geben, so will ich die Sache auf mich nehmen?“ – Der Herr fragt ihn: was er zu haben begehre? Spricht der Diener: „der Herr gebe mir ein gut leidisch Tuch, so will ich’s Alles auf mich nehmen.“ Da sagt der Herr:

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/221&oldid=- (Version vom 1.8.2018)