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Seite:Luebische Geschichten und Sagen.djvu/276

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153. Hand wächst aus dem Grabe.

1500 ungefähr ist ein gottloser Bube zu Lübeck gestorben, reicher Leute Kind, der vordem seiner Mutter, als sie ihn züchtigen wollen, die Ruthe weggerissen, und sie damit geschlagen. Als er aber in der Kapelle zum Dom, dem großen Christoffer gegenüber, begraben lag, wuchs ihm die Hand aus dem Grabe; und so oft man sie auch wieder eingegraben, ist sie doch immer wieder emporgekommen. Zuletzt ist sie auf den Rath eines verständigen Mannes mit Ruthen bis aufs Blut gestrichen, und sodann abgehauen. Also ist sie verdorrt, und immer mehr vertrocknet; bis daß am Ende nichts mehr davon übrig geblieben ist.


154. Das schwarze Bändlein.

1501 auf Martini ist in der Bursprake befohlen, daß die losen Weiber ein sonderlich Abzeichen, nämlich ein schwarzes Bändlein auf der Mütze, tragen sollten, damit ein Unterschied zwischen Guten und Bösen sein möchte. Aber dieses Mandatum hat nicht lange dauern wollen, sintemal allzu viel Disputierens daraus entstanden, wer da recht fromm oder unfromm wäre.

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 270. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/276&oldid=- (Version vom 1.8.2018)