Seite:Luebische Geschichten und Sagen.djvu/280

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Burgemeister; darum würde ihr kein Gold oder was ihr zu tragen gefällig, verweigert werden können. Aber nicht lange hernach geht die Frau Burgemeisterin zur Kindtaufe, und nimmt ihren Weg an dem Rathhause vorüber, als gerade des Raths Diener dort aufwarten mit ernstlichem Befehl keiner Frau zu verschonen. Da nun treten etliche derselben mit Reverenz zu ihr und bitten, es ihnen nicht zu verdenken, weil es also befohlen worden; nehmen damit allen ihren Geschmuck von ihr, und tragen’s auf das Rathhaus; und ist ihr nichts wiedergegeben.

Als 1524 zu Lübeck ein Tag wegen König Christierns in S. Katharinenkloster gehalten, und viel gearbeitet ward, führte Herr Thomas der Lübschen Wort, und brachte alle Händel und Gewalt, so der König wider Recht, Siegel und Briefe betrieben und verübt, so mächtig vor, daß niemand war, der dem König Recht geben können. Es haben viele Herren und Fürsten-Gesandte über die Beredtheit und das Gedächtniß des Herrn Thomas sich verwundert, daß er alle Geschichten von so vielen Jahren her mit allen Umständen erzählen und zudem einem jeden Könige, Fürsten und Herrn nach Gelegenheit seinen eignen Namen, auch gebührlichen Titel geben konnte. Es geschah auch oft, daß seine Rede bis in die dritte Stunde währte, und er doch keinen Gedenkzettel hatte, noch ihm Jemand mit einem Wort zu Hülfe kommen

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 274. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/280&oldid=- (Version vom 1.8.2018)