Seite:Luebische Geschichten und Sagen.djvu/340

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Frohn, der auf seine Hinrichtung etliche Tage umsonst geharrt, gab er ein Trinkgeld. Mittlerweile aber kam Hermann Tilemann, ein Bergenfahrer, von Lübeck, der auf Schonen Vogt war, und ein Schiffer, Peter Holländer, und klagten von wegen des Kaufmanns zu Bergen den Geert als Seeräuber an. Da ließ Herr Tyge ihn von Helsenör nach Helsingborg holen und enthaupten; den Kopf schickte er der Braut, und ließ ihn hernach auf eine hohe Stange stecken.


182. Herr Hermann Bonnus.

1534. Als im Jahr 1416 mit Gottes und guter Leute Beistand der schädliche große Aufruhr zu Lübeck gestillt war, ließ Ein Rath unter dem Schwibbogen, da man von der Marienkirche nach dem Rathhause geht, eine gar nachdenkliche Schilderei in Stein zurichten. Und zwar an der einen Seite zwei Kriegsmänner, die an einem Joch vorm Feuer liegen und hin und wider ziehn, um sich nicht zu brennen; an der andern aber zwei Bullenbeißer, die sich an einem Knochen verbissen.

Dabei nun sollte ein Jeglicher, der’s sähe, insonderheit aber die Herren, wenn sie auf das Haus gingen,

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 334. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/340&oldid=- (Version vom 1.8.2018)