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unleidlichen Last, und bring’ uns wieder zu unserer rechten Obrigkeit: so wollen wir Deine allmächtige Hand rühmen in alle Ewigkeit. Amen.“


21. Die drei Scharfrichter.

Um die Zeit des 1209. Jahres soll es geschehen sein, daß sich auf Absterben des Frohnen oder Scharfrichters zu Lübeck drei wohlerfahrene Meister zugleich angegeben und die Meisterschaft wieder begehrt haben. Weil aber die Herren des Gerichtes in Zweifel gestanden, welchem unter den Dreien sie die Meisterschaft gönnen wollten, spricht einer derselbigen also: „Großgünstige Herren! damit keinem unter uns sein Glück vergönnet oder vergeben werden möge, so bitten wir alle ganz dienstlich: daß demjenigen unter uns die Meisterschaft in der Frohnerei versprochen und zugesagt werde, der das beste Stück in dieser Kunst verrichten wird.“

Dieß Begehren ist also angenommen, und darauf dem Wortführer die Frohnerei befohlen, bis er an dem ersten Missethäter, der in der Herren Schloß käme, sein Meisterstück würde gethan haben. Da nun einer vorhanden und sein Urtheil bekommen, daß er mit dem Schwert gerichtet werden sollte, geht der erste Meister

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)