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und Verboten (Strafgesetzbuch, Strafprozeßordnung, Ausführungsbestimmungen zu beiden – und so weiter!) beurteilt oder verurteilt wird – wie daheim in Schweden, wo man mich auf den glatten Meineid eines Weibes hin für zwei Jahre in Freikost und Freiquartier hatte stecken wollen, – – ja, wenn …!! Aber hier in dem äußersten Südwestwinkel Patagoniens, der dem Namen nach freilich zu Chile und vielleicht zweihundert Kilometer nach Osten zu schon – auch dem Namen nach – zu Argentinien gehört, – hier, wo man zwei, drei Tage reiten konnte, ohne auch nur eine Menschenseele zu Gesicht zu bekommen, geschweige denn einen Soldaten, Polizeibeamten, Richter, Staatsanwalt oder Advokaten, – nein, hier galt anderes Gesetz, anderes Recht: das der eigenen, freien Persönlichkeit, und das ließ sich in zwei Sätzen zusammendrängen: Tu, was du willst, und halte deine Pistole bereit.

„Kommen Sie,“ sagte ich zu Braanken, der vielleicht gar nicht so hieß, denn die Papiere konnte er sehr wohl gestohlen haben. Ich sagte es weder unfreundlich, noch irgendwie herzlich nein, mehr geschäftsmäßig …

Ich nahm ihn bei der Hand.

„Coy, du führst den Tehuelchen-Gaul …!“

Coy gehorchte mit einem Gesicht, das mir nicht gefiel.

So wanderte ich mit dem Blinden durch die mit Sandwehen bedeckte Steppe. Es war ein heißer Vormittag. Die Sonne meinte es fast zu gut. Die Luft war dabei so klar, daß man an heimische Herbsttage erinnert wurde. Bald erreichten wir den deutlich erkennbaren Strich – die Heerstraße der Mäusearmee. Die zahllosen kleinen Füßchen hatten

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Max Schraut: Mein Freund Coy. Verlag moderner Lektüre G.m.b.H., Berlin 1929, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Mein_Freund_Coy.pdf/57&oldid=- (Version vom 1.8.2018)