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Diverse: Miscellaneen

Geistliche, wiederum nach dem Verhältnisse des Vergehens, ein vorgeschriebenes Formuler ablesen, das, eines wie das andere, dem Inhalt und der Sprache nach zu urtheilen, am Schlusse des vorigen oder im Anfang des jetzigen Jahrhunderts aufgesetzt worden ist. Die mündliche Überlieferung sagt dabey: diese obrigkeitlichen Vorschriften seyen daher entstanden, weil einmahl ein gewisser Geistlicher sein Strafamt gar zu sehr gemißbraucht habe. Wie den jetzigen Geistlichen, die Sie alle persönlich kennen, bey Ablesung dieser Formulare zu Muthe sey, können Sie sich leicht vorstellen: um so mehr, da man der Hälfte der Zuhörer, gleich bey den Anstalten zum Verlesen nicht undeutlich vom Gesichte lieset: „entweder Arme und Reiche gleich gehalten, oder andere unsern Zeiten angemessenere Mittel das Laster der Unzucht zu verhindern.“ Das geht so weit, daß man es oft den Geistlichen, weil man vermuthet, die Veranstaltung komme von ihnen her, ungescheut ins Gesicht sagt. Aber auch der größere Theil der verehrungswürdigen Mitglieder des Raths denkt eben so, und es ist gegründete Hoffnung da, daß hierüber allernächstens zweckmäßige Verordnungen erfolgen werden. Die Ursache der gewiß zu hoffenden baldigen Veränderung liegt auch

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 486. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_1,_4).pdf/10&oldid=- (Version vom 20.8.2021)