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Diverse: Miscellaneen

X.
Miscellaneen.


1.

Oft treffen Herrschaften und Obrigkeiten die besten Anstalten, einen wohlthätigen Plan auszuführen. Und gleichwohl begegnet es ihnen, daß auch die herrlichsten Verordnungen fruchtlos und die geschärftesten Vorschriften unbefolgt bleiben. Der Leser des Journ. von und für Franken vergleiche hiezu eine der neusten vaterländischen Anekdoten im I. Bande II. Heft S. 213. ff. vom Tode des armen Einsidlers im Ranunger Thal und das Benehmen des Wirzburgischen Centbeamten. Wie wahr ist die Bemerkung, mit welcher jener Verfasser seinen Aufsatz schließt: „Wer aus weisen Verordnungen eines Regenten immer auf weises Handeln derer, welche die Gesetze handhaben sollen, fortschließt, begeht einen Fehler.“ Solche

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 619. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_2,_5).pdf/1&oldid=- (Version vom 14.9.2022)