Seite:Mitteilungen des Verbandes deutscher Vereine für Volkskunde 8.djvu/20

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Volkskunde“ erschienenen Buche „Volksdichtung aus dem Böhmerwalde“ (S. III f., XI). Meier beklagt mit Recht („Kunstlied und Volkslied“, S. 18), daß sich bei der Betrachtung der Eigentümlichkeiten des Volksliedes kein Ausgangspunkt für die Untersuchung gewinnen lasse, daß Verschiedenheiten bestehen, aber in welcher Richtung sich die Entwicklung bewege, sei nicht zu entscheiden, da ihr Anfang und Endpunkt nicht zu fassen sei. Dadurch würden alle Untersuchungen feinerer Art unmöglich. Jungbauer war nun in der günstigen Lage – als Bauernsohn mitten unter den Landleuten Oberplans, der Heimat Stifters, aufgewachsen – „Urformen“ von Liedern heimischer Bauerndichter kennen zu lernen und, unterstützt vom Gedächtnis alter Leute, die weitere Entwicklung und Verarbeitung in mehreren Fassungen zu verfolgen. Von diesem Standpunkt aus meint er, daß als Volkslied dem innersten Kern nach nur ein solches Lied gelten könne, das nicht nur „volkläufig“ sondern auch „volksentstanden“, also von einem Mann aus dem Volke, von der Kunstdichtung unbeeinflußt, gedichtet worden ist. Ich muß gestehen, daß es mich persönlich schmerzlich berührt hat, daß auch solche weitschweifige Erzeugnisse des Volksgesanges, wie sie gerade in der genannten Schrift mitgeteilt werden, die poetisch minderwertig sind und auch durch den langen Vorgang der Vereinfachung und Umbildung im Volksmunde nicht zu ästhetischem Genuß befähigt werden, wirkliche Volkslieder sein sollen, und nicht die herrlichen Lieder, die uns aus dem 15. und 16. Jahrhundert erhalten und heute noch im Volke lebendig sind, weil diese sicher zum größten Teil von Kunstdichtern verfaßt wurden. Natürlich gibt es auch viele neuere nachweislich „volksentstandene“ Lieder von hohem poetischen Wert.

Wir werden aber bei unsrer Ausgabe den Begriff Volkslied nicht so eng fassen, wie Jungbauer es macht, der übrigens diese Formel rein theoretisch, nur für das Volkslied im strengsten Sinn aufgestellt hat, ohne praktische Folgerungen daraus ziehen zu wollen. Und wir werden auch den Begriff Volkslied nicht so weit fassen, wie es in der reichhaltigen, schönen, vom deutschen Kaiser veranlaßten Ausgabe „Volksliederbuch für Männerchöre“ geschehen ist, wo neben vielen, ausdrücklich so bezeichneten, „Volksliedern“ auch zahlreiche Kunstlieder, die ohne Veränderungen im Volke beliebt geworden sind, für die Männergesangsvereine mit Recht Aufnahme gefunden haben. Wir werden uns vielmehr an die altbewährten Begriffe Volkslied und volkstümliches Lied halten, glücklich geprägte (diese wesensverwandten, allmählich ineinander übergehenden Erscheinungsformen trefflich bezeichnenden) Ausdrücke, welche Meier erfreulicherweise auch beibehalten hat. Denn „volkläufig“ klingt nun einmal nicht gut. Ich habe über diese beiden Begriffe vor mehreren Jahren (in der „Zeitschrift für deutsches Altertum“ 45, Anz. S. 66–70) gehandelt und meine daselbst ausgesprochene Auffassung nicht geändert. (Diese Ausführungen sind zu umfänglich, als daß ich sie hier wiederholen könnte.) Wir werden also diese beiden Gruppen Volkslied und volkstümliches Lied mit Vorsicht, doch ohne Engherzigkeit und, soweit als möglich, getrennt in unsere Ausgabe aufnehmen.

Aus diesem Berichte werden Sie ersehen, daß wir in Österreich fleißig am Werke sind. Auch in der Schweiz haben sich die Freunde des Volksliedes zusammengetan. Die Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde, die Lehrer, sowie die Gesangs- und Musikvereine haben im November 1906 einen Aufruf und Fragebogen für eine vorbereitete Gesamtausgabe versendet. Wir Deutsche außerhalb der Reichsgrenze wünschen aber vom Herzen, daß auch in unserem