Friedrich III., Kurfürst zu Brandenburg und Ernst August, Kurfürst zu Hannover: Neu aufgerichtetes March-Reglement | |
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bisher ein- und andermahl Difficultät vorgefallen / so bleibt es deshalb bey dem bisherigen Herkommen / bis man sich deshalb über gewisse Articul näher vergleichen wird.
Im übrigen und was hierin nicht enthalten oder verändert / deshalb bleibet es bey denen vorhin ausgelassenen March-Edicten und Verordnungen / auch des Reichs gemeinen Satzungen und Constitutionen. Des zu Uhrkund seynd von diesem March-Reglement zwey gleichlautende Exemplaria, deren eins von Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit zu Brandenburg / und das andere von Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit zu Braunschweig und Lüneburg unterschrieben / gemachet / und selbige gegen einander verwechselt. So geschehen / in Unser Residentz-Stadt Hannover / den 8/18 Januarii 1697.
Ernst August / Churfürst.
Friedrich III., Kurfürst zu Brandenburg und Ernst August, Kurfürst zu Hannover: Neu aufgerichtetes March-Reglement. [s.n], [Hannover] 1697, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neu_aufgerichtetes_March-Reglement-1697.djvu/11&oldid=- (Version vom 1.8.2018)