Seite:Neue Verordnungen (Journal von und für Franken, Band 6, 3).pdf/11

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

7. Auszüge aus der im Hoch- und Teutschmeisterthum Mergentheim eingeführten Taxgebührverordnung vom Jahr 1789.

.

 Güte und Gerechtigkeit, heißt es in den Sprich-Wörter: 20, 28. schützen den Regenten, und Wohlthun ist die Grundveste seines Thrones. Von dieser erhabnen Lehre durchdrungen suchte Maximilian, von dem Antritt seiner Hoch- und Teutschmeisterischen Landesregierung an, jede drückende Last der Abgaben seinen Unterthanen entweder abzunehmen, oder, wenn es die Umstände nicht anders erlaubten, merklich zu erleichtern. Die große Ungleichheit der eingeführten Taxgebühren, die in verschiedenen Städten und Ämtern herrschte, entging nicht seinem Auge. Er suchte nach ihren verschiedenen Rubriken, durch eine besondre Verordnung zu bestimmen, daß in sämtlichen Ämtern eine völlige Gleichheit gehalten, und alle Unterthanen in einem Orte gegen den andern nicht höher oder geringer angelegt werden sollen. Diese Verordnung, die ganz die tiefe Einsicht ihres Urhebers athmet, erschien den 11. Februar. 1789. und nahm mit dem 1. April eben dieses Jahres ihren gesetzmäßigen Anfang, sie ist in sechs Bogen in Folio abgefaßt, begreift 38. Numern in sich, und verbindet alle Ober- und Unterbeamten an der Tauber und Neckar – die Staabs- und Amtsschultheissen, die drey Stadtschreiber zu Mergentheim – Neckarsulm, und Gundelsheim, alle Bürgermeister, gemeine

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Neue Verordnungen in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 363. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neue_Verordnungen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_6,_3).pdf/11&oldid=- (Version vom 1.8.2018)