Seite:Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 3, 2).pdf/1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
X.
Neueste Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte.


1.
Historischer Versuch über die geist- und weltliche Staats- und Gerichtsverfassung des Hochstifts Bamberg. Ein Beitrag zur deutschen insonders ostfränkischen Geschichte. Von Mich. Heinrich Schubert hochf. bamb. geistl. Rathe und Fiskal, dann Canonic. zu U. L. F. und St. Gangolph zu Bamberg. 255 Seiten und ein halber Bogen Vorrede. Erlang bey Palm 1790. in 8.

Das als ordentlich aneinander gereihete Datensammlung schätzbare Werke zerfällt in 10 Abschnitte, deren jeder den Faden aus der allgemeinen Teutschen Geschichte aufnimmt, und endlich an Bamberg anknüpft. Abschn. I. Staats- und Kirchenverfassung, Religions und Kirchensachen zu Bamberg vor Errichtung des Bisthums enthält keine neuen Aufschlüsse. Überhaupt ist das Wort Staatsverfassung nicht in der richtigsten Bedeutung genommen. Denn vom Verhältnisse des Fürsten zu mittelbaren Staatskörpern und Unterthanen, zu Kaiser, Reich, Reichskreisen, Mitständen, Ritterschaft, Papst, Nuntien, Provinizalconcilien wird keine Meldung gethan, und nur hie und da von einigen etwas weniges gesagt. Die Behauptung des Verfassers, daß Adelbert gleich zu Tribur enthauptet worden sey, weil nach der damahligen Art in Criminalfällen zu verfahren, die Execution auf der Stelle, und ohne Verzug geschah, ist gewagt, so lange nicht