Wegen des Steigens der Preise des Nutzholzes wird der Ausnutzung desselben die größere Beachtung geschenkt und daher der Anfall von Brennholz möglichst reducirt, wodurch von selbst größere Preise herbeigeführt werden, deren Steigerung durch die Concurrenz der Steinkohlen einiger Einhalt gethan wird.
Das Leseholz, wie auch das Stock- und Stumpenholz wird fleißig gewonnen.
Die Holzgewinnung außerhalb der Waldungen beschränkt sich im Allgemeinen auf die an den Flüssen und Bächen gepflanzten Erlen, Weiden etc. wie auf Waldbäume, die auf Weiden stehen, und auf das dürre Holz von den Obstbäumen.
Waldservituten waren in nicht ganz unbedeutenden Berechtigungen von Gemeinden und Privaten auf Staatswaldungen früher vorhanden; die wichtigsten sind nun aber abgelöst und es bestehen nur noch folgende:
1) aus den Staatswaldungen des Reviers Leidringen bezieht die Gemeinde Mühlheim jährlich 13 Klafter tannene Scheiter unentgeldlich gegen Ersatz des Macherlohns und zwar laut Vergleichs mit dem Kloster Kirchberg, vom 5. August 1739.
2) Aus Staatswaldungen des Reviers Sterneck bezieht die Glattbachschifferschaft das Bauholz zu den Schwählen zu Neuneck und Hopfau unentgeldlich gegen Ersaz des Macherlohns und 2 kr. Zeichengeldes per 1 Stamm und zwar aus alter Vergünstigung.
Ferner beziehen die zwei Besitzer des Renkenwasenhofes in Neuneck aus diesen Staatswaldungen je 4 Klafter tannenes Brennholz im Revierpreis nach einem Kaufbrief vom Jahr 1771.
3) Aus Staatswaldungen des Reviers Sulz bezieht der Besitzer des alten Bades in Sulz 83/4 Klafter Nadelholzscheiter gegen Bezahlung des Macherlohns und 11/2 kr. Anweisungsgebühr per 1 Klafter. Im Übrigen bestehen noch einige, übrigens ganz unbedeutende, die Staatswaldungen nicht belästigende bedingte Weidrechte, die seit längerer Zeit schon aus dem Grunde nicht mehr ausgeübt werden, weil die Weide in den Waldungen höchst geringen Werth hat und die Vortheile der Stallfütterung immer mehr allgemeine Anerkennung erhalten.
Auf den Gemeinde- etc. Waldungen haften keine Servituten.
Die Waldfrevel haben sich in neuerer Zeit bedeutend vermindert, doch wäre eine weitere Verminderung in den Gemeindewaldungen zu wünschen, wo der Schutz nicht selten ein ungenügender ist.
g. Weidewirthschaft. Das Areal der eigentlichen Weiden
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 058. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/058&oldid=- (Version vom 1.8.2018)