übergab, übrigens mit Vorbehalt des Episcopalrechts, der geistlichen Jurisdiction, der Pfarrei, des Pfarrsatzes, Zehnten und des Öffnungsrechts und gegen das Versprechen, den evangelischen Gottesdienst darin beizubehalten, so daß solcher nur für das Schloß Sterneck und die Kirche zu Unterbrändi freigelassen bleiben sollte; er wurde den 4. Juli 1616 damit belehnt (Lünig, R. A. 12, 163. 166).
Durch eine Erbtochter Marie Auguste (Tochter des 1720 gestorbenen Ferdinand Karls von Ow), welche 1717 den Grafen Anton Ferdinand von Attems heirathete und 1725 starb (Wißgrill, Schauplatz des niederöstr. Adels 1, 186) kam Sterneck 1720 an den genannten Grafen, welchen Württemberg übrigens erst nach langen Unterhandlungen 1725 damit belehnte (Sattler, Topogr. 494). Aber bereits der Sohn des im Jahr 1739 gestorbenen Erwerbers, Graf Christian Anton von Attems überließ im Oct. 1749 an Württemberg diese Herrschaft (Burg Sterneck mit den Zugehörungen Fürnsaal, Wälde, Breitenau, Busenweiler, Geroldsweiler und Trollenberg) gegen das Dorf Hirrlingen und 15.000 fl. (Bewährte Gerechtsame der Grafen von Attems auf Hierlingen 1768 fol. Beil. Nr. 24 und Mader, Reichsrittersch. Magazin 12, 650. Breyer, Elementa 100).
Im Vertrag Herzog Karls mit der Ritterschaft vom J. 1769 wurde dem Rittercanton Neckarschwarzwald die Steuer in Sterneck sammt Zugehör für immer überlassen (Cramer, Wetzlar’sche Nebenstunden 112, 601). Und so wurde allhier bis 1805 incl. zur Ritterschaft gesteuert.
c) Braunhalden, ein einzeln stehendes Haus, das 1/4 Stunde nördlich von dem Mutterort an einem bewaldeten Abhang gegen das Bettenhauser Thal liegt.
d) Dobel liegt im Dobelbachthal, 3/4 Stunden von dem Mutterort; hier befand sich vor der Einführung der Stallfütterung das Dornhaner Viehhaus.
e) Gundelshausen, ein ziemlich ansehnlicher, reinlich gehaltener, meist aus stattlichen Bauernwohnungen bestehender Weiler, der 1/2 Stunde nordwestlich von Dornhan auf der Hochebene liegt. Der Ort hat ein eigenes Schulhaus mit Glocke und Uhr, welches ein Lehrzimmer und die Wohnung des Schulmeisters enthält. Gutes Trinkwasser ist hinreichend vorhanden.
Die natürlichen Verhältnisse sind die gleichen wie im Mutterort und die meist wohlhabenden Einwohner finden ihre Erwerbsquellen in Feldbau, Viehzucht und Waldbesitz. Eine Schildwirthschaft ist vorhanden.
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/176&oldid=- (Version vom 1.8.2018)