Seite:OAB Sulz.djvu/216

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abgebrochen wurde und von der gegenwärtig nur noch unbedeutende Spuren des Walls und Burggrabens sichtbar sind; die Stelle der ehemaligen Burg wird der Schloßplatz und eine hinter demselben führende Ortsstraße „hinter der Burg“ genannt. Im Hofraume ist eine noch jetzt benützte Cisterne. Zu dem Schloß gehörten 1695/8 Mrg., 12 Ruthen Waldungen und 165 Mrg. 11/2 Viertl. 83/4 Ruthen Felder; das ehemalige Schloßgut ist nun Eigenthum des Staats, der es bis 1767 an einen einzigen, darauf bald an vier bald an acht Pächter verlieh, seit 1799 aber stückweise verpachtet. Dem Schloß gegenüber stand der sog. Neuebau, welcher 1634 abbrannte. Auf der Markung befinden sich viele Erdfälle, von denen die sog. Schelmengrube, in der nach der Sage Bergbau getrieben wurde, der bedeutendste ist. 1

Marschalkenzimmern gehörte den Grafen v. Lupfen; Graf Hans von Lupfen belehnte den 17. Merz 1390 mit Burg und Dorf Marschalkenzimmern (jetzt schon so geschrieben) Volkarten von Ow, welchem Jörg von Gippich (Stammburg bei Wolfach) im Jahre 1396 das halbe Schloß und Dorf Marschalkenzimmern und 1399 den hiesigen Kirchensatz abkaufte. Genannter von Lupfen belehnte im Jahre 1405 den letzteren, Graf Eberhard von Lupfen im Jahr 1438 Jörgs Söhne, Dietrich und Jörg. Albrecht, Jörgs d. ä. Enkel, wies mit Heinrichs von Lupfen Erlaubniß seine Gattin darauf an. Albrechts Schwester Anastasia war mit Burkhard v. Reckenbach verheirathet und brachte ihm 1/4 Burg, Kirchensatz und Dorf Marschalkenzimmern zu, womit Heinrich von Lupfen 1461 in ihrem Namen ihren Sohn Hans von Reckenbach belehnte; dieser und sein Bruder Georg von Reckenbach kauften 1465 mit Bewilligung Graf Heinrichs von Lupfen den übrigen und Haupttheil des Schlosses und Dorfes von Diepold von Gippich und wurden 1473, nachdem Diepold auf die anfangs vorbehaltene Wiederlosung verzichtet hatte, von Graf Sigmund von Lupfen damit belehnt. Sofort diente Marschalkenzimmern ein paar Generationen den Herren von Reckenbach zum Sitz. Jakob von Reckenbach, welcher den 19. Febr. 1584 den Reckenbach’schen Mannsstamm beschloß (Grabstein in der Kirchhofscapelle zu Oberndorf), veräußerte 1551 Marschalkenzimmern Schloß und Dorf mit Zugehörungen sammt der Caplanei zu Weiden für 8300 fl. an Wilhelm von Graveneck, Hofrichter zu Rottweil, welcher von Heinrich dem letzten Grafen von Lupfen († 1582) im Jahre 1563 damit belehnt wurde und sich „von M.“ schrieb. Nach des Grafen Tode kam die Oberlehensherrschaft an den Reichsmarschall Konrad von

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/216&oldid=- (Version vom 1.8.2018)