Pappenheim († 1603), welcher auf eine, vom deutschen Kaiser ertheilte Anwartschaft für die lupfische Landgrafschaft Stühlingen und als Zugehörung derselben auch Marschalkenzimmern in Besitz nahm. Dieser ertheilte seine Zustimmung, als Ferdinand von Graveneck (Wilhelms Sohn), welcher am 12. Dec. 1590 von K. Rudolf II. mit dem hiesigen Blutbann belehnt worden war, Marschalkenzimmern mit Schloß, Kirchensatz, hohem und niederem Gericht, dem Patronat der Kapelle zu Weiden und einer Mühle zu Oberndorf den 8. April 1598 an Herzog Friedrich von Württemberg um 37.000 fl. verkaufte (Sattler, Herz. 5, 217), worauf der Ort durch den Landtagsabschied vom 25. Januar 1605 dem Lande incorporirt wurde (Landesgrundverfassung 322). Herzog Johann Friedrich von Württemberg, der Sohn und Nachfolger Herzog Friedrichs, empfing 1608 das Lehen über M. von dem Landgrafen Maximilian von Stühlingen, Sohn obigen Konrads von Pappenheim und vergabte es wieder als Afterlehen. Er verlieh es den 8. Mai 1613 seinem Rath- und Stallmeister Ludwig Friedrich von Anweil († 1646 als Hofrichter, auch Obervogt zu Tübingen, Herrenberg und Sulz), nämlich Dorf und Schloß M. nebst den zugehörigen Höfen Butschhof, Wenthof und Bruderhaus als rechtes Mannlehen, übrigens mit Vorbehalt der pfarrlichen, landesherrlichen und Malefiz-Obrigkeit, deren Handhabung in diesen Orten dem Vogtamte in Sulz übertragen wurde. Die Gefälle jener Höfe hatte bisher die Kellerei in Sulz bezogen. Auf sein Ansuchen erhielt der Stallmeister am 24. Juli 1615 auch das hohe und Blutgericht in M., nicht aber in den zugehörigen Höfen. Unter den Bedingungen bei dieser Belehnung war auch diese, daß die Besteurung von M. in Verbindung mit dem Ämtchen Dornhan der württembergischen Landschaft vorbehalten blieb. Hingegen erhielten die von Anweil mit den Lehen auch Zinsbriefe und anderweitige Vergünstigung. Mitbelehnt mit Ludwig Friedrich wurde auch dessen Bruder Hans Albrecht, welcher seinen Sitz zu Mötzingen im Gäu hatte, desselben wird aber sonst nicht weiter bei Marschalkenzimmern gedacht. Nicht lange nach dem Übergang an die Anweil’sche Familie wurde M. ein Marktflecken. Es kamen aber jetzt bald über es die Drangsale des 30jährigen Krieges, besonders im Spätjahr 1634, als – gegen Ende Sept. – viele Gebäude eingeäschert wurden und große Verödung erfolgte. Die Anweil’sche Herrschaft währte nicht ganz 51 Jahre, indem der Sohn obigen Ludwig Friedrichs, Eberhard Friedrich von Anweil den 17. Merz 1664, der letzte seines Mannsstammes, verschied. Sofort ließ Herzog Eberhard III. die
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/217&oldid=- (Version vom 1.8.2018)