Allein es gelang den Markgrafen Hermann VI. und Rudolf I. „haud dubie intercessione S. Pancratii, cuius implorato suffragio proeliantes votum voverunt, diruptum et desolutum monasterium sese innovando reparaturos“ über ihre Feinde einen entscheidenden Sieg zu erfechten, worauf sie das Stift wiederherstellten und dieses den Jahrestag des Sieges alljährlich feierlich beging (Schöpflin a. a. O.[1]. – Den 5. Januar 1263 traf Pabst Urban IV. Anordnungen, um Streitigkeiten zwischen dem Stifte einerseits und den Grafen von Oettingen, von Württemberg, von Asperg und den Herrn von Heinrieth andererseits wegen dem Stifte zugefügten Schadens zu schlichten (Besold a. a. O., woselbst das Datum der Urkunde irrig auf das Jahr 1262 gedeutet).
Pabst Innocenz IV. nahm das Stift den 11. April 1245 in seinen unmittelbaren Schutz, bestätigte ihm seinen nicht unansehnlichen, an vielen Orten verbreiteten Besitz und ertheilte ihm verschiedene weitere Vergünstigungen. Dasselbe thaten die Päbste Gregor X. 1272 und Johannes XXII. 1318 (Besold. a. a. O. S. 3 ff.).
Von der Gründung des Stiftes an hatten die Markgrafen von Baden auch die Schirmvogtei desselben verwaltet; als aber die Stadt Backnang um den Wendepunkt des 13. und 14. Jahrhunderts an Württemberg kam (s. oben VII, 1.), ging wohl auch der Schutz des Stiftes auf diese Familie über. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts gerieth es durch schlechte Verwaltung etwas in Zerfall und in innere Zwiestigkeiten. Nach dem Tode des Probstes Siegfried verfertigte der Konvent neue Statuten und machte seinerseits von der eidlichen Zusage ihrer Enthaltung den Gehorsam abhängig, allein der neue gleichnamige Probst, der auf diese Bedingung hin zu seiner Würde gelangt war, erhielt von Pabst Urban V. den 8. April 1365 die Lösung von seinem Eide (St. A.). Er wurde jedoch darauf mit seinen Chorherren auf Bitte der Parteien von dem Grafen Eberhard dem Greiner den 24. Februar 1366 durch eine „Ordnung Richtung und Gemächte“ in der Weise verglichen, daß, wenn Jemand den Streit erneuere, der Graf ihn strafen und ihm seine Pfründe nehmen dürfe. Der Probst sollte seine Würde behalten, wie zuvor Einkünfte und Ausgaben verwalten, die Pfründen vergeben; er durfte nach seinem und des Stifts Vermögen Gastungen halten, doch sollte er die Schuldner befriedigen und wie auch die Stiftsherren, weder Leib noch Gut in den Schuh fremder Herren und Städte geben, bei Strafe der Absetzung. Er und seine Nachfolger sollten künftig jedes Jahr in Gegenwart von 4 Chorherren den württembergischen Abgeordneten
- ↑ Crusius Annal. Suev. pars 3, 167 sagt zum Jahr 1290, daß Markgraf Rudolf (II.) von Baden das Stift wiederhergestellt habe, das Thatsächliche in dieser Hinsicht ist sonst nicht bekannt, vielleicht liegt auch eine Verwechselung mit dem oben Erzählten vor.
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/146&oldid=- (Version vom 1.8.2018)