Zum Inhalt springen

Seite:OABacknang.djvu/145

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

neue Kirche dagegen als eigentliche Pfarrkirche dem städtischen Gottesdienste in vollem Umfange gewidmet werde. Er gab dieser Kirche zu ihrer Ausstattung den vierten Theil der Zehenten der ganzen Pfarrei, ausgenommen gewisse Besitzungen des Spitals, und bestimmte, daß die Pfarrer durch die Pröbste zu substituiren seien (Wirt. Urkb. 1, 348). Obige Bestätigung seines Vorgängers wiederholte Pabst Honorius II. (zwischen 1125 und 1130) und verordnete zugleich, daß Niemand ohne den Willen des Probsts und Konvents die Schirmvogtei über das Stift solle erlangen können (Wirt. Urkb. 1, 358).

Auch des Stifters Sohn, Markgraf Hermann III., bewies sich gutthätig gegen diese Schöpfung seines Vaters, indem er derselben mit Einwilligung seiner Gattin Bertha sein Gut in Heiningen vergabte, – eine von dem Bischof Siegfried von Speier im J. 1134 bekräftigte Schenkung (Wirt. Urkb. 1, 382) –, und im Jahre 1145 (Schöpflin a. a. O. hat das Jahr 1135) die väterliche Stiftung auf Bitte der Chorherren in Gegenwart des genannten Bischofs für ewig bestätigte (Besold a. a. O. 9). Der Nachfolger Siegfrieds, Bischof Günther von Speier, vereinigte im J. 1160 die genannte St. Michaelskirche mit dem Stifte und der Kardinalerzbischof Konrad von Mainz bestätigte diese Einverleibung den 31. März 1189 (Wirt. Urkb. 2, 127. 262).

Aber es kamen auch schlimme Zeiten für das Stift durch das gottlose Unternehmen tempelschänderischer Tyrannen („a sacrilegis tyrannis nefandis ausibus misere invasum“ Schöpflin a. a. O.). So fügte ihm schon der Urenkel des Stifters, Markgraf Hermann V., in eigener Person und durch Andere vielen Schaden zu. Im Jahre 1231 schenkte er übrigens zur Sühne für das dem Stift angethane Böse demselben das Patronatrecht der Kirche zu Lendsiedel (O.A. Gerabronn) mit Zehenten und allen Rechten und Zugehörden, wies demselben für den Fall seines Todes die Mühle unter dem Schloß Reichenberg an, wogegen ihm das Stift obiges Schloß bis zum zweiten Walle und den See in Cottenweiler, den er selbst angelegt hatte, abtrat (Wirt. Urkb. 3, 276). Bald darauf – den 26. März 1235 nach einer alten Aufzeichnung im Staatsarchive; nach Schöpflin um 1236 – wurde das Stift aus Anlaß einer Fehde des Markgrafen durch Eingedrungene verwüstet und fast ganz zerstört, der Probst mit vielen Chorherren getödtet. Mit denselben Zwistigkeiten, welche auch nach dem im J. 1242 erfolgten Tode dieses Markgrafen noch fortdauerten, hängt wohl zusammen, daß Pabst Innocenz IV. den 15. März 1245 die Exkommunikationssentenz bestätigte, welche der Bischof von Speier gegen einige Grafen, Barone und Edle – darunter Heinrich von Neuffen (Sattler, Grafen 1. Forts. Beil. 31) – ausgesprochen, die das Stift verbrannt hatten (Besold a. a. O. 8 hat das Datum der Bulle fälschlich aufs Jahr 1244 gedeutet).

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/145&oldid=- (Version vom 1.8.2018)