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Palmischbirnen. Zwetschgen werden viele gezogen. Das Obst wird meist gemostet, einiges auch gedörrt und gebrannt, nach außen aber nur selten verkauft.

Die Stadt besitzt 2700 Morgen Waldungen (zumeist Nadelwald), welche von einem Stadtförster rationell bewirthschaftet werden; die Parzellen zusammen haben 4100 Morgen Privatwaldungen, auch vorherrschend Nadelwald. Nach dem Nutzungsplan werden jährlich aus den Stadtwaldungen 1600 Klafter und 1000 Wagen Reisach geschlagen, bei den Privatwaldungen kann man jährlich 1/2 Klafter vom Morgen annehmen. Nach der bestehenden „Waldordnung“ haben an dem Ertrag des Stadtwaldes die meisten hiesigen Häuserbesitzer das nöthige Bauholz, das Holz zu Brettern für Böden, Dachrinnen u. s. f., beim Neubau und bei Reparationen, roh im Walde anzusprechen; ebenso vier der hiesigen Mühlen das Holz zum Hoch- und Wasserbau und zu den Mühlwerken. Der Rest des Holzertrags ist unter die Bürger und Bürgerswittwen gleichmäßig als Holzgabe alljährlich zu vertheilen; auch selbstständige ledige Personen, wenn sie das vierzigste Jahr zurückgelegt haben, sollen berücksichtigt werden. Seit 1846 ist die Zahl der Empfänger von Bürgerholzgaben auf 450 festgesetzt und es können die jüngeren Bürger nur durch den Abgang der älteren der Reihe nach in dieses Recht eintreten. Bis vor etwa 30 Jahren wurde das Bau- und Gabholz in natura vertheilt, in 21/2–3 Klaftern Scheiterholz oder theilweise auch in Wellen. Seither wurde aber der gesamte Waldertrag, und zwar das Tannenholz hauptsächlich in Stämmen, im öffentlichen Aufstreich verkauft, von dem Erlös die zu Geld berechneten Bauholzentschädigungen bezahlt und die Gemeinde-Ausgaben bestritten, der Rest des Erlöses aber als Ersatz für die Bürgerholzgabe gleichmäßig unter die berechtigten Bürger und Witwen vertheilt. Im Durchschnitt stellt sich diese Geldgabe gleich dem Werth von 21/2–3 Klaftern tannenem Scheiterholz. Außerdem wird für andere städtische Zwecke jährlich noch ein Stadtschaden von 1000–1500 fl. umgelegt. Mit Verminderung der Bauholzgerechtigkeiten wurde in den fünfziger Jahren durch den Ankauf feiler Häuser von Seiten der Stadtpflege und Wiederverkauf derselben ohne dieses Recht begonnen, auch wurde das Bauholzrecht bei einer der vier berechtigten städtischen Mühlen abgelöst. In die Stadtkasse fließen aus den Waldungen zu den angegebenen städtischen Zwecken durchschnittlich jährlich 5000 fl.

Eigentliche Weiden sind nicht vorhanden, nur in den Parzellen wird mitunter die Brach- und Stoppelweide benützt; sie gehören nicht zu den guten und werden meist nur mit einheimischen Schafen befahren. Die Winterweide der Stadt, welcher die sämtlichen Privatwiesen dieser Markung unterlegt sind, wird zum großen Theil von fremden hier überwinternden Schafherden benützt. In den verschiedenen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/234&oldid=- (Version vom 1.8.2018)