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Seite:OABacknang.djvu/251

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würden. Demgemäß reisten im Auftrage des Klosters, welches zu diesem Zwecke den Zehenten in Oßweil verpfändete, der Prior Wilhelm Ker und der Dekan Oswald Batzer von Öhringen nach Rom zum Pabste Julius II., allein dieser gab seine Einwilligung zu jener Zuwendung der Lehen an Württemberg nicht, sondern ließ die Bulle über die Verwandlung des Klosters in ein weltliches Stift vom 9. Juli 1509[1] in der Weise ausfertigen, daß jene Lehen dem Stift inkorporirt werden sollten. Die Gesandten aber hatten über den langen Verhandlungen ihr Geld zu Rom verzehrt und versetzten die Bulle bei den Fuggern in Augsburg. Dort ließ sie der Herzog, welcher in der durch sie angeordneten Weise die Verwandlung nicht zulassen wollte, auslösen, den Prior aber auf dem Asperg einige Jahre gefangen setzen. Die Verwandlung des Klosters in der angestrebten Weise unterblieb somit, dafür aber nahm der Herzog in Verbindung mit dem Bischofe Lorenz von Würzburg eine Reformation desselben vor.

Den 8. December 1510 erschienen deßhalb zu Murrhardt als Bevollmächtigte des Bischofes die Äbte Konrad zu St. Stephan und Johannes (der bekannte Schriftsteller und strenge Benediktiner Trithemius) zu S. Jakob in Würzburg und Claus von Tettelbach als Anwalt, von Seite des Herzogs: die Äbte Georg von Zwiefalten, Johannes von Hirschau, Sebastian von Lorch, der Hofmeister Philipp von Nippenburg und ein Stuttgarter Chorherr. Der Abt Philipp und der Convent von Murrhardt mußten auf alle Ansprüche aus obiger Verhandlungsurkunde vor Notar und Zeugen verzichten, mit dem Abte hatte man seiner „Blödigkeit und Alters halber“ ein Einsehen, dagegen wurden aus dem Kloster Lorch ein neuer Prior, Oswald Binder, ein Großkeller und zwei geistlich reformirte Conventualen ins Kloster und 4 alte aus demselben zur Besserung ihres Lebens in andere Klöster versetzt. Zu weiteren Verhandlungen über die bessere Einrichtung des Klosteraufenthaltes, die Bewerkstelligung der Heimzahlung der bei 1400 Gulden baaren Geldes über alle jährliche Zinsen und Leibgedinge betragenden Schulden, die bessere Ausnützung des Klosterhofes zu Bottwar etc. etc. wurde ein neuer Termin anberaumt. Zugleich gaben diese Abgeordneten den 10. December dem Kloster eine neue Ordnung unter Einschärfung der Regeln des Benediktinerordens.[2]


  1. Orig. früher in Carlsruhe, jetzt im St. Archive, abgedr. in Mones Zeitschr. 11, 368 ff.
  2. Hier hieß es unter Anderem: der Pförtner solle sonderlich verpflichtet sein, kein Frauensbild in das Kloster zu lassen, Frauen sollten den Eingang überhaupt vermeiden, und wenn eine etwas daselbst zu verrichten habe, es in der Thorstube öffentlich vor Zeugen thun, die Pfarrei sollte mit allen Gefällen ins Kloster gezogen werden und ihr Inhaber seinen Tisch daselbst
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 251. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/251&oldid=- (Version vom 1.8.2018)