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laufen läßt und im Ort überwintert. Die Wolle geht theils an die Tuchmacher in Backnang, theils auf den Kirchheimer Markt, der Abstoß der Schafe nach Heilbronn.

Stiftungen sind keine vorhanden; die Stiftungspflege leidet an einem Deficit und muß stets von der Gemeinde unterstützt werden.

Die Gemeindeschadensumlage beträgt jährlich 1800 fl.

Etwa 1/4 Stunde vom Ort soll in dem Wald „Mönchsgarten“ ein Bruderhaus gestanden sein.

Zu der Gemeinde gehört:

Schönenbühl, ein vereinzeltes Haus, das 1/8 Stunde östlich vom Mutterort ziemlich hoch am Saume des Waldes „Erlenhau“ steht.

Der Ort, zuweilen auch Rietheim, Rietenheim genannt, tritt schon zu Anfang des 12. Jahrhunderts in der Geschichte auf, indem Diemar von Röttingen (im Taubergrund) im J. 1103 ad Rietenowa 20 hubas et multum de silva ans Kloster Hirschau schenkte. Dieses Kloster jedoch verkaufte mit Genehmigung des Bischofs von Speier im J. 1262 die villa Rietinowe mit dem Patronate und allen Rechten und Zugehörden an das Kloster Steinheim, worüber das Kloster Hirschau, der Probst und Dekan der größeren Kirche, der Probst von St. Guido, sowie der Bischof von Speier den 6. Okt. 1262, im Okt. 1263 und im März 1264 Urkunden ausstellten. Allein die Gemeinde widersetzte sich dem Verkaufe, wurde deßhalb vor das bischöfliche Gericht zu Speier geladen, von demselben wegen ungehorsamen Ausbleibens bei den Verhandlungen verurtheilt und mit dem Banne belegt; zugleich wurde den 15. Okt. 1265 durch den Probst Otto zu St. Guido der Kämmerer zu Murr beauftragt, das Kloster Steinheim in den Besitz des Ortes zu setzen, worauf den 29. Sept. 1270 ein neuer Kaufbrief vom Kloster Hirschau ausgestellt wurde (St.-A.).

In der Folge erwarb das Kloster Steinheim durch Kauf und Vermächtniß noch einzelne Güter und Rechte zu Rietenau, so 1304 und 1311 von den Gebrüdern Konrad und Gottfried von Roth, 1308, 1311, 1318 von Ritter Berthold von Schaubeck, 1314 von Ritter Göz von Böckingen und seinem Sohne Rainbot, 1329 von Hans Kirchherrn zu Böckingen und seinem Bruder Konrad u. s. w.

Den 6. Mai 1350 verglichen sich das Kloster und die Gemeinde über folgende Punkte: die letztere wählt den Schultheißen, desgl. den Holzwarth, und schlägt dem Kloster, wenn ihm derselbe nicht gefällt, 3 Personen zu beliebiger Auswahl vor, Frevel und Einungen werden unter das Kloster und die Gemeinde gleich vertheilt, jeder Hubner darf wöchentlich 2, jeder Söldner 1 Fuhr Holz zum Verkauf führen, jeder erhält das zum Bauen nothwendige Holz und darf liegendes Holz auflesen; wenn die Unterhaltung des Klosterbeamten der Gemeinde zu schwer wird, so soll das Kloster sie unterstützen. Den 10. März

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 297. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/297&oldid=- (Version vom 25.1.2021)