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1500 verglichen sich der Schultheiß und 11 andere Hubner des Orts mit dem Kloster dahin, daß sie in Zukunft statt des bisher an das Kloster geschuldeten Erbfalles von 1/3 fahrender Habe und Guts demselben eine jährliche Gült von 5 fl. und bei Verkauf der Huben der Verkäufer 5 Schill. Handlohn, der Käufer desgl. Weglösin entrichten sollten.

Die schon in dem Speirer Diöcesanregister aus der 2. Hälfte des 15.Jahrhunderts (s. oben VII, 1) aufgeführte Pastorei Rietenau wurde durch das Kloster Steinheim besetzt; den 13. Dez. 1365 erscheint ein Bertholdus dictus Hylpold de Rüdlingen als vom Kloster präsentirt, den 30. November 1445 Konrad Wilin von Wimpfen im Thal als Kirchherr. Die Pfarrei hatte früher das Löbelslehen allhier zu verleihen, allein den 13. März 1445 zog das Kloster Steinheim dieses Lehen an sich und versprach dem Pfarrer dafür 17 Schill. jährl. zu entrichten, welche Summe den 7. Mai 1465 auf 30 Schill. erhöht wurde. Den 15. Dez. 1456 wurden die Bewohner der Höfe Röhrach, Wüstenbach und Fürstenberg (jetzt Fürstenhof), welche bisher der Pfarrei Steinheim einverleibt gewesen waren, durch den Generalvicar zu Speier auf ihre und des Klosters Steinheim Bitte der ihnen näher gelegenen Pfarrei Rietenau zugetheilt (St.-A.); heutzutage sind dieselben wieder von dieser Pfarrei getrennt und den Pfarreien Klein-Aspach, Kirchberg an der Murr und Groß-Aspach zugetheilt.

In der Reformationsperiode kam den 19. Okt. 1559 dem Klostershofmeister zu Steinheim von der württ. Kanzlei der Befehl zu, alle Altäre in der hiesigen Kirche bis auf einen abzubrechen, das Sakramentshäuslein zu vermauern und zu verstreichen, und trotz des Widerspruchs der Priorin des Klosters Steinhelm erfolgte den 14. Februar 1560 der befohlene Abbruch; im Nov. des letztgenannten Jahres ordnete der Obervogt von Marbach die Überführung aller Heiligenbilder von dannen nach Marbach an, was drei Tage hernach vollzogen wurde; den 13. Juli 1564 mußten die Einwohner, nachdem sie sich lange gesträubt, Württemberg huldigen (Besold Virg. 170, 220 ff.). Der Erlös von verkauften Kirchenornaten des Klosters im Betrage von 55 fl. 1 kr. wurde im J. 1580 den Hausarmen und Bresthaften zu Rietenau und Steinheim vertheilt. Württemberg wurde in Folge der Reformation „einiger Landesfürst, Vogt und Grunds-Eigenthums-Fundator, Patronus, Kastvogt, Schutz- und Schirmherr“, bezog den großen, kleinen, Wein- und Heuzehenten , wovon jedoch der kleine und der Heuzehente dem Pfarrer zum Bezug überlassen wurde (Lagerb. von 1699). Durch den Landtagsabschied von 1618 wurde der Ort der Landschaft inkorporirt und in Folge eingetretener Streitigkeiten insbesondere in Ansehung der Besteuerung wurden seine Verhältnisse später durch die Vergleiche vom 28. März 1652 und 28. Febr.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 298. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/298&oldid=- (Version vom 1.8.2018)