Den Reigen beschließen verheirathete Männer und Frauen, während die ledigen Bursche unterwegs nach althergebrachter Sitte ihre Schüsse aus Pistolen abfeuern. Bei Hochzeiten in den Filialorten, die in den Mutterort zur Kirche gehen müssen, begleiten die Schießenden den Zug bis in den Nachbarort. Aus der Kirche geht es wieder eine Zeit lang im Zuge, allmählig wickelt sich aber derselbe ab, bis auf die Brautleute, Gesellen und Gespielinnen und die nächsten Verwandten des Brautpaares, die alsdann an dem Hochzeitsessen theilnehmen; ein allgemeines Hochzeitsmahl findet seltener statt und erst Nachmittags oder Abends sammeln sich die Leute zur geselligen Unterhaltung durch Tanz oder Gesang, das oft bis in die späte Nacht hinein fortdanert. Bei diesen sog. Zechhochzeiten oder rechten Hochzeiten, wie man sie in der Gegend nennt, nehmen nur die besonders Eingeladenen Theil am Hochzeittisch, und beschenken alsdann das Brautpaar, während die übrigen theils wegen der Brautleute oder deren Verwandten, sehr oft aber nur dem Wirth zu Liebe, kommen und auf ihre Kosten zechen.
Zu den stillen Hochzeiten werden nur die nächsten Verwandten geladen, auch wird nicht zur Kirche geläutet, wie bei den rechten Hochzeiten.
Die Leichenbegängnisse werden der kirchlichen Vorschrift gemäß unter großer Betheiligung der betreffenden Ortseinwohner in den Städten und auf dem Lande mit Ernst und Würde begangen. In der Klage gehen die Männer voran, wenn der Verstorbene männlichen Geschlechts, im anderen Fall folgen die Frauen unmittelbar dem Sarge; die in der Klage gehenden weiblichen Personen tragen auf dem Lande schmal und lang zusammengelegte weiße Tücher über die gefalteten Hände, was einen sehr feierlichen Eindruck macht. Die Leiche begleitet in der Regel der Schulmeister mit den Schulkindern, die vor dem Trauerhaus, an Haltstellen und am Grabe geistliche Lieder singen. Nach der Bestattung wird in der Regel eine Leichenrede in der Kirche gehalten. In Althütte behalten die Männer während der Predigt die Hüte auf dem Kopfe. Der Leichenschmaus oder Leichentrunk ist beinahe ganz abgegangen und findet nur noch zuweilen in einigen Orten statt, wie auf den Parzellen der Gemeinde Fornsbach, in Reichenberg, Sechselberg, Spiegelberg, Strümpfelbach und Unter-Brüden. In Murrhardt wird bei den Leichenbegängnissen zuerst mit den drei Glocken der Klosterkirche geläutet, bis der Zug am Ende der Stadt angekommen ist, von da an schweigen diese, dagegen läutet man alsdann die Glocken auf der Walderichskirche; bei stillen Leichen werden nur letztere geläutet, auch findet dabei kein Gesang und keine Predigt statt.
Die Volkstracht wird im allgemeinen täglich mehr von der städtischen verdrängt und weicht leider einem charakterlosen Gemische
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 061. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/61&oldid=- (Version vom 1.8.2018)