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Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz des Staats und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer beträgt nach einer vom K. Katasterbureau im Jahr 1844/45 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:

Morgen
Flürlich gebaute Äcker 817/8
Willkürlich gebaute Äcker 1596/8
Einmähdige Wiesen 467/8
Zweimähdige Wiesen: 2853/8
Küchengärten und Länder 270/0
Weinberge 1/8
Waldungen 9.8225/8
Weiden 3080/0
Öden 162/8
Steinbrüche, Lehmgruben 26/8
Seen, Flüsse und Bäche 3107/8
Straßen und Wege      2174/8
Zusammen 11,2790/0 .


B. Geldwerth des Viehstandes.

Nach der neuesten Aufnahme des Viehstandes vom 1. Januar 1868 und den früher dießfalls angenommenen Sätzen für den Werth der verschiedenen Thiergattungen (vgl. Memminger’s Beschreibung von Württemberg 1841, S. 506) beträgt der Werth der

Pferde über 3 Jahren
          759 St.
unt. 3 J. 93 St.
zusam. 852 St. à 50 fl.= 42.600 fl.
Maulesel, Maulthiere, Esel 1 St. à 10 fl. = 10 fl.
Rindvieh und zwar:
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 066. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/66&oldid=- (Version vom 1.8.2018)