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Seite:OABacknang.djvu/88

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standesherrlichen Grundbesitz auf Sulzbacher Markung, darunter auch den Lehensbesitz, veräußerte.

Die früher lehenbaren Besitzungen der Familie Sturmfeder zu Groß-Aspach wurden im Jahre 1840 durch einen Vergleich als allodial anerkannt und das dieser Familie bis dahin zustehende Lehen Oppenweiler wurde im Jahre 1856 allodificirt.

b) Bäuerliche Lehen.

Falllehen waren keine vorhanden.

Erblehen waren zweierlei vorhanden, nämlich solche, bei denen nur das „Weglösin“ bestimmt war und das „Handlohn“ zu Gnaden stand, für welch’ letzteres dann in der Regel Fünf vom Hundert angesetzt wurden; diese Lehen hießen auch „Gnadenlehen“; sodann waren bloße Erblehen vorhanden, wo das Laudemium für Änderungsfälle im Besitzstand in festgesetzten Quoten zu erheben stand.

Alle diese vormaligen Erblehen, deren es fast in jeder Gemeinde des Bezirks gab, sind durch das Edikt vom 18. November 1817 ins Zinsgüter verwandelt worden.

Ein Leibeigenschaftsverhältniß bestand nur bei der Bernhaldenmühle im Gemeindebezirk Reichenberg, indem jeder, der diese Mühle bezogen, mit Weib und Kindern leibeigen wurde und dieses mit seiner Familie auch beim Hinwegzug blieb.

Hauptrecht und Fahl, Handlohn und Weglösin bei Sterbfällen und Besitzstandsveränderungen wurden in den meisten Orten des Bezirks erhoben.

Frohngelder oder Naturalfrohnen an Spann- und Handdiensten haben in den meisten Orten des Bezirks bestanden; in Sulzbach, Fornsbach und Groß-Erlach hatte solche die Standesherrschaft Löwenstein, in Groß-Aspach und Oppenweiler der Freiherr von Sturmfeder zu fordern.

Diese Gefälle und Leistungen sind längst abgelöst.


C. Grundlasten und ähnliche nunmehr abgelöste Abgaben.

Außer den Erblehenhöfen waren in verschiedenen Gemeinden einzelne Grundstücke und Gebäude mit Urbarzins, Hellerzins, Küchengefällen, Gülten und Landachten belegt; sehr häufig waren auch die Forstzinse, welche auf ausgereutetem und dann angebautem früherem Waldboden, Weiden und Egarten ruhten.

Diese Abgaben, welche außer dem Staat theilweise auch die Standesherrschaft Löwenstein, der Freiherr von Sturmfeder, das von Gemmingen’sche Rentamt Maienfels und einige Gemeinden und Stiftungen zu beziehen hatten, sind, soweit dies nicht schon früher geschehen, auf Grund der Gesetze von 1848 und 1849 abgelöst worden.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 088. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/88&oldid=- (Version vom 1.8.2018)