Ausschließlich im Besitze eines einzelnen Grundherren waren keine Orte des Bezirks.
Grundherrliche Beziehungen hatten statt gegenüber:
- a) dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim in Fornsbach, Groß-Erlach und Sulzbach;
- b) dem Freiherrn von Sturmfeder in Oppenweiler: in Groß-Aspach und Oppenweiler.
Bis zum Vollzug der Ablösungs-Gesetze vom Jahr 1848 und 1849 hatten außer den genannten Herren in den ausgeführten Orten, in vielen auch die Pfarreien, Gemeinde- und Stiftungspflegen neben dem Staate grundherrliche Gefälle zu beziehen.
Eine Staatsdomäne
als geschlossenes Hofgut bestand in Eschelhof, Gemeindebezirk Sulzbach, 84 Morgen groß; sie war 1838–42 käuflich erworben worden. Im Jahr 1869 wurden die entbehrlichen Gebäude und einige Güter-Parzellen verkauft, der größere Theil der Güter aber an die Forstverwaltung zur Aufforstung überlassen.
Einige andere - dem Staat gehörige Complexe:
- das Ebersberger Schloßgut,
- " Cottenweiler Seegut und
- die Reichenbacher Viehhofgüter
sind in einzelnen Parzellen von 1/4 bis 1 Morgen meistens mehrjährig verpachtet.
- a) Ritterlehen:
Fürsten von Löwenstein-Werthheim, Carl Heinrich Ernst Franz, Rosenberger Linie – in Groß-Erlach, ein Mannlehen.
Wilhelm Paul Ludwig, Freudenberger Linie, in Groß-Erlach und Sulzbach, Mannlehen.
Freiherr Friedrich Karl von Sturmfeder in Oppenweiler; Mannlehen.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung ist schon früher aufgegeben worden.
Das fürstlich Haus Löwenstein-Werthheim, Rosenberger Linie, besitzt noch heutzutage ein Mannlehen zu Groß-Erlach, während die Freudenberger Linie dieses Hauses im Jahre 1867 ihren gesamten
- ↑ Von Kameralverwalter Maier in Backnang.
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Backnang. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1871, Seite 087. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABacknang.djvu/87&oldid=- (Version vom 1.8.2018)