Seite:Oberamt Leutkirch 252.png

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3) Löhlis, Hof mit 9 Einw. Bei dieser Parzelle tritt das eigene Verhältniß ein, daß einer der beiden Höfe, welche den Namen Löhlis führen, und deren Güter durcheinander liegen, der disseitigen Gemeinde, der andere aber, welcher ehemals dem Kloster Ochsenhausen angehörte, der Gemeinde Steinhausen, Oberamt Biberach, zugetheilt ist. Die Markung ist ungetrennt zu letzterer Gemeinde geschlagen worden. Kirche und Schule aber haben beide Höfe in Ellwangen. Siehe Tristolz.

4) Pfaffenried, Weiler mit 25 Einw., auf einem Abhang über dem nach diesem Ort genannten Bach, der eigentlichen Roth. Den 1. Juli 1842 wurde ein Bauernhaus sammt 32 Stück Hornvieh ein Raub der Flammen.

5) Tristolz, Weiler mit 115 Einw., nebst a) Bär, Hof mit 4 Einw. b) Eichwald, 2 Höfe mit 5 Einw. c) Hafen, Hof mit 6 Einw. d) Hohenmorgen, 4 Höfe mit 27 Einw. e) Hörnle, 2 Häuser mit 12 Einw. f) Lindengraben, 4 Häuser mit 37 Einw. g) Wespel, Haus mit 5 Einw.

Tristolz liegt in einem Thälchen an der Straße von Wurzach nach Ochsenhausen und Biberach. Eine kleine, von der Parzellar-Gemeinde unterhaltene Kapelle dient zur Privat-Andacht. Hieher ist die Nachricht der Pappenheimschen Chronik (S. 146) zu beziehen, daß Johann Truchseß von Sonnenberg um das Jahr 1486 das Dorf Christoll erkauft habe. Früher war ein eigenes adeliges Geschlecht derer von Tristolz im Besitz dieses Orts und der Höfe Eulenthal (Yllenthal) und Löhlis. (Mittheilung des Herrn Registr. Schabet aus dem Wurz. Arch.)

6) Weissenried, Hof mit 9 Einw.

7) Wirrenweiler, Weiler mit 76 Einw. am Ellbach, mit zwei Mühlen und einer Kapelle ohne öffentlichen Gottesdienst. Ochsenhausen besaß hier einen Lehenhof, der 1808 an Roth kam. S. unter Roth. Wirrenweiler war, so weit man zurückgehen kann, (mit Ausnahme eines Hofs und einer dazu gehörigen Mühle, die 1468 von H. Sigmund an einen gewissen Hans Keßler verliehen worden, und darauf in verschiedene Hände gekommen waren) im Truchseßschen Besitz, ob aber als Zugehörde der Mannsinhabung Ellwangen, oder aus einem andern Titel, weiß man nicht anzugeben. Die hohe und niedere Jurisdiktion sprach jedoch Roth an, welches dieselbe als ein Lehen von Österreich zu besitzen behauptete. Auch der Graf von Wartenberg ist noch im schwäbisch-österreichischen Lehenhof (Nro. CXXI) als Träger dieses Mann-Freilehens aufgeführt. Dagegen war Zeil, später Wurzach jederzeit im faktischen Besitz aller Gerichtsbarkeit.

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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_252.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)