Seite:Otto Herodes.djvu/047

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stand anscheinend schon lange schlecht mit seiner Mutter Kypros und seiner Schwester Salome. Sie sah diese nicht für voll an, und Kypros und Salome konnten ihr nicht den hasmonäischen Stolz und Hochmut vergeben (bell. Iud. I 438; ant. Iud. XV 80f. 185. 213. 219f.). Ob Mariamme ihren sie leidenschaftlich liebenden Gemahl je wirklich geliebt hat, ist schwer zu sagen (bell. Iud. I 436f.; ant. Iud. XV 238f.; bezüglich der früheren Zeit ist es jedoch unbedingt übertrieben, von direktem Haß der Mariamme gegen H. zu reden, s. ant. Iud. XV 84. 211, auch 219). Im Anschluß an die Hinrichtung des Hyrkanos scheint es jedoch zu heftigen Szenen zwischen den beiden Ehegatten gekommen zu sein (bell. Iud. I 437; ant. Iud. XV 239). Hinter Mariamme hat wohl ihre Mutter Alexandra gestanden. Als dann H. seinen gefährlichen Gang nach Rhodos antrat, da wollte er seine Familie nicht in Jerusalem zurücklassen, weil er sie hier bei etwaigen Unruhen nicht für sicher hielt, aber er wagte es auch nicht, die beiden Parteien an denselben Ort zu bringen. So sind Mariamme und ihre Mutter allein in der Feste Alexandreion untergebracht worden; seine Kinder hat er dagegen unter die Obhut der Kypros und der Salome in Masada gestellt. Daß H. damals die Kinder von der Mutter trennte, spricht schon deutlich für ein gewisses Mißtrauen gegen die Gattin (s. auch ant. Iud. XV 203f.). Dieses und nicht allein seine eifersüchtige Liebe, sondern beides vereint ist auch jedenfalls für seinen Befehl an den Festungskommandanten Sohaemus und an den Schatzmeister Joseph maßgebend gewesen, im Falle seiner Nichtwiederkehr die beiden Frauen zu töten (das bei Joseph stehende ταμιαίαν ist natürlich eine Dittographie für ταμίαν; dieser Joseph verschwindet später in unserer Tradition ganz, weil er anders wie Sohaemus nicht Verrat geübt hat, also nichts von ihm zu erzählen war). Er sah eben in ihnen als Hasmonäerinnen die Gegner seines eigenen Geschlechts und fürchtete von ihnen für dieses. Die übliche Begründung des Befehls [RE:51] allein aus Liebe berücksichtigt nicht die zugleich angeordnete Tötung der Alexandra (s. ant. Iud. XV 183ff. Daß der Befehl nur einmal erteilt worden ist, dafür s. S. 10 *). Daß man ihn und seine Folgen nicht im Anschluß an die Datierung bell. Iud. I 441 bereits in die Zeit der Reise zu Antonius 35 oder 34 v. Chr. setzen darf, dagegen spricht, abgesehen von der inneren Unwahrscheinlichkeit, die Fünfzahl der Kinder der Mariamme. Aber auch sogar aus einer Stelle des bellum [I 437] ergibt sich im Widerspruch zu der eigenen Datierung des bellum die Unrichtigkeit des früheren Ansatzes, da an dieser Stelle nämlich Vorwürfe der Mariamme gegen H. wegen des Todes ihres Großvaters Hyrkanos angeführt werden, also auf das J. 30 v. Chr. Bezug genommen wird). Sohaemus hat nun den ihm gewordenen Befehl den Frauen verraten. Es war, zumal in Anbetracht alles früher Vorgefallenen, selbstverständlich, daß die stolze Hasmonäerin sich zum mindesten von jetzt an ihrem Gemahl ganz entfremdet fühlte und ihn dies auch nach seiner Rückkehr aus Rhodos deutlich fühlen ließ, was den König bei seiner Leidenschaft zu ihr aufs höchste beunruhigte und quälte (ant. Iud. XV 202–212).

Diese ein Jahr andauernde Zeit der Verstimmung [54] haben Kypros und Salome geschickt benutzt, um den Liebhaber in H. aufzustacheln: sie bezichteten die Königin der ehelichen Untreue (bell. Iud. I 438–440; ant. Iud. XV 213–215). Schließlich ist es Salome gelungen, den königlichen Mundschenk zu bestechen und durch diesen Mariamme der Giftmischerei zu beschuldigen. Bei der darob angestellten Untersuchung bekannte dann der Leibeunuch der Mariamme den Verrat des Sohaemus und gab ihn als Grund der veränderten Haltung der Königin an. Dies genügte, um bei dem verschmähten, eifersüchtigen Gatten die Verdächtigungen der Frauen zu voller Wirkung zu bringen; er glaubte, Sohaemus habe nicht nur seinen Befehl verraten, sondern seine Gemahlin hätte ihn auch mit diesem betrogen. Diese wurde darauf sofort vor ein Hofgericht gestellt, das sie wegen Giftmischerei zum Tode verurteilte (29 v. Chr.; ob erst gegen Ende des Jahres, wie Schürer I³ 365 annimmt, ist mir sehr zweifelhaft, da das Jahr des ehelichen Zwistes doch wohl von der Rückkehr aus Rhodos und nicht von der zweiten Rückkehr des J. 30 v. Chr., nämlich aus Ägypten, zu rechnen ist). Das Urteil wurde umgehend vollstreckt aus Angst, das Volk könnte sich zur Befreiung der Gefangenen erheben, auch dies ein Zeichen, für wie unterminiert noch immer der Boden gehalten wurde. Mariamme ist unbedingt schuldlos gewesen; sie ist gefallen als ein Opfer des unvermeidbaren Gegensatzes zwischen dem alten Königsgeschlecht und dem neuen Herrscher, zu dem die rasende Eifersucht des Mannes, der sich betrogen glaubte, hinzutrat (an den eigentlichen Verurteilungsgrund dürfte auch H. nicht geglaubt haben, – dieser wurde vielmehr nur nach außen vorgegeben – sonst würde auch die Giftmischerei und nicht nur die ἀσέλγεια der Mariamme von Nikolaos von Damaskos als Todesgrund hervorgehoben worden sein, ant. Iud. XVI 185). In den Sturz der Mariamme ist Alexandra nicht hineingezogen worden; sie stellte sich damals ganz so an, als sei sie von der Schuld ihrer Tochter überzeugt und verdammte sie darob. Trotzdem wäre [RE:52] ihr vollständiges Unbehelligtbleiben durch H. auch nach dieser Katastrophe in Anbetracht der ganzen Art des Königs ein unfaßbares psychologisches Rätsel, wenn all die Machinationen, die ihr in unserer Überlieferung vorgeworfen werden (s. vorher), wirklich von ihr betrieben und dem König auch bereits bekannt gewesen wären, wenn er z. B. noch ein Jahr vorher die Alexandra als die Veranlasserin des Landesverrats des Hyrkanos erkannt und gerade von ihr die Erregung von Empörungen gegen sein Regiment während seiner Fahrt zu Octavian erwartet hätte (ant. Iud. IV 183). Begreiflich wird das Verhalten des Königs dagegen, wenn Alexandra erst nach ihrem Ende als seine Feindin par excellence erkannt und ihr dann darum noch über ihre wirklichen Intrigen hinaus solche angedichtet worden sind (s. ant. Iud. XV 218–239 [hier und auch schon von § 202 an tritt uns das Zusammenarbeiten aus verschiedenen Quellen besonders greifbar entgegen, vgl. z. B. § 219 mit § 237–239]. Im bell. Iud. I 442ff. [vgl. ant. Iud. XV 82–87 findet sich eine andere Version über die die Hinrichtung hervorrufenden Vorgänge; da hier die ἀσέλγεια allein erscheint, darf man sie wohl dem Nikolaos zuschreiben. Die talmudische

Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/047&oldid=- (Version vom 1.8.2018)