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Philon: Ueber Belohnungen und Strafen (De praemiis et poenis) übersetzt von Leopold Cohn

für schlimm, so schlimm es auch tatsächlich war; dagegen empfand er es sehr schwer, dass man glauben konnte, er habe [p. 421 M.] sich um die Gottessprüche, nach denen die Wahl der Priester erfolgt, nicht gekümmert[1].

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<Ueber die Segnungen.>


79 (14.) .... Ein klares Zeugnis dafür liegt in den heiligen Schriften vor. Lies[2] zuerst die Wünsche, die (Moses) „Segnungen“ zu nennen pflegt (5 Mos. 11,26.27. 28,2. 30,1 u. ö.). Wenn ihr, so sagt er, die göttlichen Gebote beobachtet, den Gesetzen gehorsam seid und die Verordnungen nicht bloss mit dem Ohre aufnehmet, sondern durch eure Handlungen im Leben erfüllet, so weidet ihr als erstes Geschenk erhalten den Sieg über eure Feinde (2 Mos. 23,22. 5 Mos. 28,1). 80 Denn nicht übertrieben sind die Vorschriften und zu schwer für die Kraft derer, die sie befolgen sollen; auch liegt das Gute nicht so weit entfernt, etwa jenseits des Meeres oder an den äussersten Enden der Erde, dass es einer langwierigen und beschwerlichen Wanderung dahin bedürfte; es ist auch nicht plötzlich von hier in den Himmel gezogen, sodass einer nur, wenn er emporsteigt und auf Flügeln sich aufschwingt, es mit Mühe erreichen könnte: nein, ganz in der Nähe befindet es sich, denn es ist einem jeden von uns in drei Teile (des Körpers) hineingelegt, in den Mund, ins Herz und in die Hände, womit symbolisch gemeint sind Rede, Gedanke und Handlungen[3]. 81 Wenn nämlich die Reden so sind wie


  1. An dieser Stelle ist in dem überlieferten Text eine grössere Lücke anzunehmen: es fehlen offenbar der Schluss des Abschnitts über Strafen, worin mindestens der weitere Bericht über die Bestrafung der Rotte Korah enthalten war, und der Anfang des Abschnittes über die Segnungen.
  2. Der Schriftsteller redet den Leser so au, wie ein Vortragender einen Hörer auffordern würde, eine Stelle aus der heiligen Schrift vorzulesen.
  3. Philo umschreibt in § 80 die Bibelstelle 5 Mos. 30,11–14. Die symbolische Deutung der Worte ἔστιν σου ἐγγὺς τὸ ῥῆμα σφόδρα ἐν τῷ στόματί σου καὶ ἐν τῇ καρδίᾳ σου καὶ ἐν ταῖς χερσίν σου (καὶ ἐν ταῖς χερσίν σου ist Zusatz der LXX) kehrt mehrmals bei ihm wieder: de post. Caini § 85, de mut. nom. § 237, de somn. II § 180, de virtut. § 183.
Empfohlene Zitierweise:
Philon: Ueber Belohnungen und Strafen (De praemiis et poenis) übersetzt von Leopold Cohn. Breslau: H. & M. Marcus, 1910, Seite 402. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhilonPraemGermanCohn.djvu/024&oldid=- (Version vom 8.10.2017)