Seite:Plan des regierenden Herrn Herzogs von Sachsen-Meiningen zu einer Verbesserung der Ökonomie in seinem Lande und über die Art, sie zu bewerkstelligen.pdf/3

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und einer der nur gedachten geistlichen Personen, oder auch aus einigen darzu mitbestellten Rathsgliedern bestehet, soll der weltliche und geistliche Beysitzer jenes, zusammt dem Stadtrath, in hiesiger Residenzstadt aber der jedesmahlige Superintendent mit dem gesammten Rathe die Aufsicht über die Besorgung der landwirthschaftlichen Commissionsangelegenheiten über sich nehmen. In jedem Dorfe soll hingegen der demselben und den dahin resp. eingepfarrten Filialen vorgesetzte Pfarrer über die daselbst besonders angeordnete landwirthschaftliche Commission als ersteres Mitglied derselben die Aufsicht führen und der Schultheis, die Zwölfer, die herrschaftlichen Pachter und andere darzu auszuwählende geschickte Nachbarn sollen die Mitglieder besagter Commission in jedem Orte ausmachen.

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 Überhaupt mag jeder treue Diener und Unterthan, der Kenntnis der Landwirthschaft und Geschmack an derselben hat, fähig darzu seyn. Die Prediger sind vermöge ihres Berufs vorzüglich im Stande, landwirthschaftliche Polizeygesetze in Gang zu bringen, aufrecht zu erhalten, und die Absicht des Landesherrn zu erfüllen. Mancher Unterthan denkt sich bey jedem neuen Gesetze neue Auflagen, neue drückende Lasten, weil ihm die Einsicht in den Zusammhang des Ganzen fehlt. Daher sind ihm bey jeder schicklichen Gelegenheit Erinnerungen, selbst Beyspiele nöthig, um so viel