Seite:Plan des regierenden Herrn Herzogs von Sachsen-Meiningen zu einer Verbesserung der Ökonomie in seinem Lande und über die Art, sie zu bewerkstelligen.pdf/6

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und auf die Befolgung derselben mit Beyhülfe der Pfarrer genaue Aufsicht haben wird, wie denn die gegebenen zweckmäsigen Befehle in Erfüllung zu bringen sowohl die Commissionen in den Ämtern überhaupt, als insbesondere die Prediger in den ihnen anvertrauten Ortschaften, wie schon gesagt, sich angelegen seyn lassen werden.


IV.

 Der Prediger jedes Dorfes, in Verbindung mit den übrigen Mitgliedern der in demselben befindlichen Commission, übergiebt jährlich insbesondere an die Commission in dem Amte, zu welchem es gehört, eine Tabelle von dem ökonomischen Zustande seines Dorfs, in welcher hauptsächlich angezeigt wird, was im verwichenen Jahre in Rücksicht auf Landwirthschaft verbessert worden ist. Die Commission in jedem Amte befördert alsdenn die eingekommenen Tabellen, so wie die Tabelle des Amtsorts selbst, an die Herzogl. Regierung, welche darauf mit dem Herzogl. Consistorium und der Herzogl. Cammer das Erforderliche gemeinschaftlich besorgen wird.

 Die Form aber der besagten jährlichen Tabellen wäre ohngefähr folgende:

 Im verwichenen Jahre sind hier diese und jene Gebrechen der Dorfsökonomie auf diese und jene Art verbessert, überhaupt dieses und jenes geleistet worden, z. B.

a) Sümpfe durch Abzugsgräben in tragbare Wiesen umgeschaffen.