Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Erster Theil | |
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hoch in die Jünglingsjahre hinauf, und mir sind mehrere sogenannte Freundschaften und Geschlechtszärtlichkeiten unter jungen Leuten bekannt, die auf dem einzigen Bande beruhen, daß der Springinsfeld am liebsten mit dem sogenannten Freunde reitet, und mit der sogenannten Geliebten tanzt; mit jenem, weil er ungefähr einen gleichen Geschmack und gleiche körperliche Gewandheit mit ihm theilt; mit dieser, weil ihre Zierlichkeit mit seinem raschen Wesen im Wohlverhältnisse steht, und beyde ein schönes Paar mit einander auszumachen glauben.
Wenden wir die Augen jetzt zu gebildeteren Völkern, Ständen und Stufen des Alters! Der Begriff ihrer Natur, ihrer engsten Sinnlichkeit nimmt unendliche Modificationen nach Verschiedenheit der Jahre, der bürgerlichen Bestimmungen, der Charaktere und Lagen an. Aber allemahl ist es die Summe der angeeignetesten Kräfte und Neigungen, welche der Staatsmann, der Krieger, der Gelehrte, die aufgeklärte Hausmutter, die gebildete Weltfrau, u. s. w. im zärtlicheren Verhältnisse mit Personen von dem einen oder dem andern Geschlechte vereinigen.
Und in welchen Fällen sucht nun unter allen diesen Verhältnissen der Mann den Mann, das Weib das Weib auf: in welchen andern suchen sich Personen von verschiedenem Geschlechte auf, wenn sie sich zärtlich lieben? Welche Natur vereinigen jene mit einander, welche diese?
Laßt uns vorerst alle Begierden nach Vereinigung der Körper bey Seite setzen: laßt uns an jene Verhältnisse zwischen Brüdern und Schwestern, an jene Freundschaften zwischen Personen von verschiedenem Geschlechte denken, die sich unter den gebildeteren Ständen häufiger
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Erster Theil. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_1.djvu/223&oldid=- (Version vom 1.8.2018)