Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 3.2.djvu/122

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zum Ogier. Sie thut ihm einen sehr materiellen Liebesantrag, den aber Ogier abweiset, indem er die Dankbarkeit vorschützt, die er dem Könige schuldig sey. Die Königin hebt seine Bedenklichkeiten durch Vorzeigung des Briefes, und es folgt nun eine Vereinigung, deren Beschreibung den Anstand aufs äußerste beleidigt. Ogier bedankt sich beym Weggehen für den guten Zeitvertreib. [1]

Die Königin wird des Ehebruchs und der Verrätherey angeklagt. Ogier schickt einen seiner Ritter ab, ihre Unschuld in einem Zweykampfe zu vertheidigen. Die Königin hält bey dieser Gelegenheit eine Anrede an ihren Vertheidiger, die zu merkwürdig ist, um sie nicht hieher zu setzen. „Ihr wißt, edler Ritter, was an der Sache ist. Ich glaube, daß ich keinen Meineid begehe, wenn um der Liebe und des Lebens willen der Mund auf die eine Seite spricht, und das Herz seine eigenen Gedanken hat. Gott verlangt nicht den Tod des Sünders, sondern daß er sich bessere und bekehre: und darum mein Vertheidiger, fürchte ich keine Gefahr für euch!“ Nein, nein! antwortet der Ritter; laßt mir die Sorge! – Die Königin wird gerechtfertigt. Ihr Ankläger, sagt der Autor, ward besiegt, so sehr das Recht auch auf seiner Seite war.

Bey der Gelegenheit, als der schönen Gloriande Gewalt angethan werden soll, schlägt sie ihrem Räuber dergestalt ins Gesicht, daß ihm die Zähne aus dem Munde fallen.

Nach dem Tode des Königs Archer von England, der Lehnsträger Karls des Großen war, läßt


  1. Bons passetemps.