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Alfred Schröder: Studie über das Krumbad. In: Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg 6, S. 471–504

Hier ermöglicht uns zunächst der kritische Grundsatz der gegenseitigen Bestätigung übereinstimmender selbständiger Traditionen die wichtige Feststellung, daß als Tatsache folgendes Vorkommnis zu gelten hat: ein Gattenmord im Hause Ellerbach, vollbracht an Adelheid von Rot durch Brandlegung an einer Scheune, worin sie sich vorübergehend aufhielt. Diese Züge sind so individuell, daß sie nicht wohl so gleichartig in zwei unabhängigen Ueberlieferungen auftreten könnten, wenn sie nicht den Tatsachen entsprächen; sie sind zugleich so eindrucksvoll, daß sich durchaus verstehen läßt, wie sie sich in Familientraditionen ungetrübt vererben konnten.

Was sodann den ebenfalls übereinstimmend angegebenen Beweggrund des Verbrechers, seine Eifersucht, betrifft, so liegt an derlei zu denken bei einem Gattenmord immer am nächsten; deshalb entbehrt nun aber das Motiv sofort auch der Besonderheit, konnte also in beiden Ueberlieferungen trotz deren Selbständigkeit Eingang finden, auch wenn es nicht das wirkliche war. Und wenn die Eifersucht näherhin auf grundlosen Argwohn zurückgeführt erscheint, so dient diese Wendung auch nicht eben zu erhöhter Beglaubigung: verfolgte Unschuld ist eine Vorstellung, viel dankbarer und somit auch eingänglicher als etwa die Motivierung mit Rausch, mit Zorn, mit Unachtsamkeit. Und möglicherweise hat gerade hier die Volksüberlieferung auf die Familienüberlieferungen abgefärbt; ihr mußte das Eifersuchtsmotiv besonders nahe liegen, sowohl wegen des rührenden Einschlags wie auch wegen der Beziehung zum Heilbrunn, für die sich verfolgte Unschuld und eheliche Keuschheit ganz besonders eignete, wie sich noch zeigen wird. Demnach steht das Eifersuchtsmotiv nicht in gleichem Maße sicher, trotz der „zwei Zeugen“, wie die oben herausgehobenen Züge der Ueberlieferung, ist aber an sich das wahrscheinlichste.

In einer (R: in der Ellerbach-) Kapelle des Wettenhauser Münsters sei Adelheid beigesetzt worden. Da die Ellerbach (wie auch die Rot) in Wettenhausen ein (natürlich aber nicht in jedem Fall benütztes) Erbbegräbnis hatten, so mag dem so sein. Aus demselben Grunde bedeutet die Uebereinstimmung der Zeugnisse aber auch hier wieder nicht eine Sicherstellung der Tatsache; denn in beide Familientraditionen kann jene Angebe auf grund bloßer Mutmaßung Eingang gefunden haben.

Empfohlene Zitierweise:
Alfred Schröder: Studie über das Krumbad. In: Archiv für die Geschichte des Hochstifts Augsburg 6, S. 471–504. Selbstverlag der Herausgeber, Dillingen 1929, Seite 477. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Studie_%C3%BCber_das_Krumbad.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)