Seite:Topographia Circuli Burgundici (Merian) 492.jpg

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Celliere, Es stehet in einer Relation / daß Celliere, ein Stättlein / zwischen Beaune, und Dole, umb den 8. Januarii deß Jahrs 1640. von dem Frantzösischen Gubernatorn der eingenommenen Statt Poligny, in dieser Graffschafft Burgund / vor Tags überstiegen / alles in der Wehr gefundenes darnieder gemacht / außgeplündert / und in den Brand gesteckt worden. In der Landtafel stehet ein Sellieres, zwischen Belleuvre, und Castel Chalon, nicht gar weit von der gedachten Statt Poligny, so vielleicht dieses Celliere seyn mag / sonderlich weil der Fluß Seile, so Lateinisch Cella genannt wird / nahend dabey vorüber laufft. Paulus Merula hat einen Ort / so von ihme Celerae genant wird / welcher / durch Brünste / grossen Schaden gelitten / also / daß er davon schier gar zu Boden gelegt worden; dabey ein Schloß / so auch halb zerstört ligt. Cognatus setzt darzu / daß es allda ein Franciscaner Closter / und solcher Ort zwischen Balma, und Arlo, (oder / der Abbtey Baume, nahend Blecterans, nicht das obgedachte Baume les Nonnes, und Arley, sein Lager habe.


Charroles, ein Stättlein / davon die Graffschafft Charolois, oder Karolesium, Carolesia, den Nahmen hat; welches Ländlein zwischen den Flüssen Loire, und Saone, gelegen / und von Mitternacht das Hertzogthumb Burgund / vom Abend die Landschafften Bourbon / und Forest / von Mittag Beaujolois, und Lyonnois, oder das Lyonisch Gebiet / und von Morgen la Bresse, zu Grentzen hat. Wird zur Graffschafft Burgund gerechnet / und hat sich Hertzog Carl von Burgund / weil sein Herr Vatter / Hertzog Philipp gelebt / sich einen Graffen von Charolois genannt. Und obwoln diese Graffschafft eigentlich zur Graffschafft Burgund nicht gehörig / so ist sie doch dem König in Spanien zuständig / der solche von der Cron Franckreich zu Lehen trägt / und deßwegen auch die Appellationes von dannen nach Dole, der Haupt-Statt der besagten Graffschafft Burgund / und an selbiges Königlich Spanische Parlament / gehen; wie P. Merula part. 2. Cosm. lib. 3. c. 48. fol. 503. und Henningus Arnisaeus de Jure Majestatis lib. 1. cap. 5. n. 5. p. 116. bezeugen. Warumb aber deß Königs in Franckreich Geographus, Nicol. Sanson Abbeuillanus, in seinen Neuen Anno 1644. zu Pariß in Kupffer ausgegangenen Tabell. Geogr. sagt / daß Charollois zum theil dem Hauß Oesterreich gehörig seye / das möchte vielleicht den selbiger Zeit Kriegsläufften zuzuschreiben seyn.


Chastel Chalon, von theils Castel Chalon, und Chasteau Chalon, Lateinisch Castrum Karoli, vom Käyser Carolo dem Grossen / wie die Inwohner wollen / genant. Ist deß Lagers halber ein vestes Stättlein / nahend dem Ursprung deß Flusses Seile / oder Cellae, gelegen. Das Closter allda / in welches allein Adeliche Jungfrawen genommen werden / machet solches Stättlein berühmt. Anno 1637. haben die Frantzosen diesen Ort eingenommen.

Ludov. Gollusius gedenckt auch eines Platzes in dieser Graffschafft / so er Chastel-Belin nennet / und saget / was das Geschenck der Hertzogin Mariae von Burgund / Käyser Maximiliani I. Gemahlin / dem Printzen von Orange der Herrschafften Chastel-Belin, Orgeler, und anderer / in der Graffschafft Burgund / anbelange / so seye solches nicht bestättigt worden / sondern man habe sich informiren lassen / deßwegen Vorsehung zu thun.


Chastillon, Dieses Nahmens seyn unterschiedliche Ort in dieser Graffschafft Käysers- oder HochBurgund / als:

1. Chastillon, Castellionum, das Merula ein Dorff / mit einem sehr vesten Schloß / gleiches Nahmens nennet / so in den Kriegen gantz geblieben / als die benachbarte zerstöret worden. Es findet sich aber ein Chastelion, nahend dem Ursprung der Saone, und an dieser Graffschafft Grentzen / bey Jonville, Item ein Chastillon auff einem Berg / nahend der Statt S. Ipolite, und nicht gar weit von den Fluß

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Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_492.jpg&oldid=- (Version vom 22.3.2024)