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republikanischen Verfassung unzertrennlich seyn sollen,[1] als da sind Zwietracht, Täuschung, Bestechung etc. gleich als wenn die Herrschsucht der Minister, die oft kindische Eifersucht der Kollegien die Könige nicht täuscheten, und nicht eben so ergiebige Quellen der Zwietracht und der Kabale wären, als bei den Republikanern? Als wenn die Grille oder Rachsucht einer Maitresse nicht eben so viel, wo nicht noch mehr Unheil anrichten könnte, (NB. und schon oft angerichtet hätte) als der beredteste und beliebteste Demagoge? Von der Bestechung mag ich gar nichts sagen; denn daß dieses verabscheuungswürdige und alle Ehrlichkeit zerstörende Verbrechen in republikanischen Ländern mehr als in monarchischen grassire, kann nur derjenige sagen, welcher so unwissend als ein Kind, oder so unverschämt als ein Mäkler ist!

Als ich Tags darauf diese Gedanken gegen meinen Herrn Rector äußerte, stutze er anfangs, erhohlte sich aber bald, und glaubte mir einen unbeantwortlichen Einwurf zu machen, indem er mir folgende Stelle aus Rousseau’s Werken (auf die ich ungemein viel halte, wie mein Herr Rector weiß) vorlas: „Wenn es ein Volk

Empfohlene Zitierweise:
J. M. Afsprung: Ueber Regierungsformen. Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_Regierungsformen.pdf/8&oldid=- (Version vom 21.3.2017)
  1. Wiewohl es in der thierischen und moralischen Natur Uebel gibt, die weit erträglicher sind, als die Mittel dagegen.