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von Göttern gäbe, so würde es sich demokratisch regieren. Eine so vollkommene Regierungsform schickt sich nicht für Menschen.“[1] Allein diese Stelle enthält keinen Beweis ihrer Richtigkeit, und zeiget nur, daß auch Rousseau sich von der Idee hinreissen ließ, daß Glückseeligkeit der Endzweck der bürgerlichen Gesellschaft sey, welche durch Hochgebohrne und Hochgelehrte viel besser geliefert werden könne, als durch unbetitelte und ungraduirte Menschenkinder. Hätte Rousseau nicht vergessen, daß Schutz und Schirm der einzige, wenigstens der erste Endzweck der Vereinigung der Menschen in eine bürgerliche Gesellschaft ist, so würde er nicht so gesagt haben; aber auch selbst, wenn man die Glückseligkeit mit zum Endzwecke der bürgerlichen Gesellschaft rechnet, würde man der Natur und Wahrheit viel gemäßer sagen: „wenn so gebrechliche Menschen regiert werden sollen: so sollte es billig nur demokratisch geschehen; aristokratisch hingegen, wenn sie durch Engel, und monarchisch allein, wenn sie durch Gott regiert werden!“

der Odenwälder.
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J. M. Afsprung: Ueber Regierungsformen. Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_Regierungsformen.pdf/9&oldid=- (Version vom 21.3.2017)
  1. S’il y avoit un peuple de Dieux, il se gouverneroit démocratiquement. Un gouvernement si parfait ne convient pas à des hommes.   Contr. Soc. III, 4.