von Guizot ernsthafte, dauerhafte Regierungen genannt – man halte ihre Dauer gegen die Dynastieen der älteren Zeiten!
Die Staatsformen der Thierwelt haben eine ermüdende Dauer. Nicht, daß sie besondere konstitutionelle Garantien, wie Gesetze über Belagerungszustand und dergleichen mehr böten – die einzige Garantie ihres Bestandes ist die Gleichartigkeit in der Nahrung der Staatsangehörigen. Blumenstaub und Honig – Honig und Blumenstaub sind die einzigen Erhaltungsmittel des Bienenlebens. Zwar stehen sich auch hier die Gegensätze gegenüber, wie im Kaffee und der Kartoffel – frischer Blumenstaub im Sommer reizt das Bienenvolk zum Schwärmen, zum Wandern, während im Winter die Honignahrung sie in den Stock bannt und dort, ehrsamen Bürgern gleich, in Gesellschaft festhält, wo sie höchstens ein wenig brummen. Aber dennoch bleibt die Veränderung in einen höchst engen Kreis gebannt – legaler Fortschritt! – für das blöde Auge des in die Geheimnisse des Bienenstaates uneingeweihten Menschen gänzlich unbemerkbar, aber trotzdem vorhanden. So bemerkt auch das blöde Auge des Bauers, des Bürgers oft den legalen Fortschritt nicht, womit zuweilen sogar Märzminister ihr Land beglückt haben.
Der Forscher über Thierstaatengeschichte bedarf deßhalb keiner Folianten, keiner alten Urkunden. Die Gegenwart bietet ihm meist denselben Stoff unverändert, den die Vergangenheit zeigen würde. Nicht, daß wir keine Urkunden besäßen. Ueber viele Thierstaaten reichen unsere Kenntnisse bis in die Zeit der Sagen und Mährchen zurück; über einige, der Civilisation näher gerückte, wie z. B. Bienen- und Ameisenstaaten, finden wir in den alten Schriftstellern
Carl Vogt: Untersuchungen über Thierstaaten. Literarische Anstalt, Frankfurt am Main 1851, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Untersuchungen_%C3%BCber_Thierstaaten-Carl_Vogt-1851.djvu/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)