Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/55

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Zustimmung der zeitigen Abtissin Alheid von dem Kolk an Erbrenten aus Gütern bei Bütgen 1 Malter Roggen, 1 ½ Sümmer Hafer und 2 Hühner, noch 4 Hühner, ferner 7 Sümmer Roggen, 2 Hühner und 2 Pfund Öl, endlich 6 Sümmer Roggen und 8 Hühner, die nach dem Tode ihrer Mutter, Frau Alheid von Holzbütgen, und ihres Bruders, Junker Heinrich von der Nersen, ihr zugefallen sind.

Or. Pg. Deutsch. Unterschrift und Handzeichen des vereideten Notars des Neusser Dekanats, Arnold Heyst von Tilborg in der Diöcese Lüttich.
Die Urkunde enthält auch eine Bestätigung des Kaufs durch den Erzbischof Dietrich von Köln
d. Fritzstrom 1451, August 26.
Angehängt sind die Siegel der Adelheid von der Nersen und ihres Neffen Junker Johann von der Nersen.

159.

1453 Juli 24. Burg.

Gerhard, Herzog von Jülich und Berg etc. erklärt, dass er die durch seine Vorfahren von Diensten, Schatzungen, Ungeld und Lasten befreiten Güter des Klarenkonvents zu Neuss, die Höfe „Hoebusch“ und „zom hove“ bei Kelzenberg im Lande Jülich und den Hof Kappel bei Rade und den Hof Monheim im Lande Berg, weil die Klarissen für seine Vorfahren vier Jahrgedächtnisse feiern und dereinst auch für ihn jährlich am Sterbetage eine Memorie halten wollen, gleichmässig befreie. Gegeven zor Burch in den jaeren unsers heren 1453 up sente Jacobs avent des heilgen apostolen.

Or. Pg. Deutsch. Das Siegel ist abgefallen.
Unter der Falte steht
: P. m. Johann de Domo, marschalci. Wilhelmus, de Bela.

160.

1450 Januar 17.

Walter von Arcken, Vogt, Johann von Goir, Schultheiss, und die Schöffen zu Gohr bekennen auf Veranlassung der zeitigen Abtissin, Alheid von dem Kolk, dass der an den Klarenkonvent verkaufte Hof des Peter von Scherfhusen bei Butgen dem Hofe des Domdechanten zu Gohr kurmedig und zinspflichtig, im übrigen aber schätz- und dienstfrei sei, und dass er am Andreastage an den Hof zu Gohr 4 Schillinge und dem Herrn von Jülich ½ Malter Vogthafer und 16 Pfennige liefern müsse. 1455 up sente Antonis dach des heiligen abts.

Or. Pg. Deutsch. Siegel des jülicher Vogts, des Schultheissen und der Schöffen zu Gohr.

161.

1458 März 16.

Dechant und Kapitel des Doms zu Köln bestätigen die Rechte des Scherfhusen-Gutes bei Butgen.

Or. Pg. Deutsch. Siegel des Domkapitels ad causas.