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sein, von einer fossilen Glomeris-ähnlichen Form nur nach der Rückenansicht, ohne Kenntnis der Gliedmaßen, zu entscheiden, ob sie zu den Isopoden oder zu den Myriapoden gehört, und doch sind beide Gruppen gar nicht näher miteinander verwandt.

Es hat keinen Zweck, solche dürftig bekannten Formen für phylogenetische Betrachtungen zu verwerten. Dies trifft unserer Ansicht nach auch für Strabops Thacheri zu. Diese von Beecher (1901) aus den obercambrischen Potosi-Kalksteinen von Missouri beschriebene Form wird von Clarke & Ruedemann in ihrer großen Monographie (1912) als älteste Eurypteride und Prototype der Gigantostraken gedeutet. Wäre diese Form wirklich ein Gigantostrake, so müßte ihr wegen ihres hohen

[Diese Figur ist nicht gemeinfrei. Siehe dieselbe auf der englischen Wikisource (l.c.).]
Fig. 5. A junge Larve von Limulus im „Trilobitenstadium“. B junge Larve, von Trinucleus ornatus Sternb., beide nach Packard, 1872, Fig. 52, Tab. 5 und Fig. 33, S. 183. C jüngste bekannte Larve von Stylonurus myops Clarke, nach Clarke & Ruedemann, 1912, Fig. 4, Tab. 51.

geologischen Alters wohl eine große phylogenetische Bedeutung zuerkannt werden.

Strabops, nur aus dem Steinkern der Rückenseite bekannt (Fig. 6), zeigt ein vorderes Schild, welches Clarke & Ruedemann mit dem cephalothoracalen Schild der Gigantostraken homologisieren, dann 12 freie Schilder, worin die genannten Autoren die 12 Segmente des Prä- und Postabdomens der Gigantostraken erblicken, und einen hinten abgebrochenen Telson. Die Ansicht von Beecher und von Clarke & Ruedemann hat gewiß eine große Autorität; dennoch können Demoll und ich uns derselben nicht anschließen. Nach unserer Ansicht ist es nicht erwiesen, daß Strabops zu den Merostomen gehört: er kann ebensogut zu den

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Jan Versluys: Die Abstammung und Differenzierung der Gigantostraken. Gebrüder Borntraeger, Berlin 1923, Seite 305. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Versluys_Abstammung_und_Differenzierung_Gigantostraken.djvu/14&oldid=- (Version vom 1.8.2018)