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Ulrich Vetsch: Schweiz und Vorarlberg

das eine in Bregenz, das andere in Feldkirch, dem Sitz des Jesuitenkollegiums selbst.

Unsererseits halten wir daran fest, dass, wenn die Vorarlberger Schweizer werden wollen, sie sich den Vorschriften unserer Bundesverfassung zu unterziehen haben. Ob wir aber dann, wenn es zur Vereinigung kommt, überhaupt noch einen Jesuitenartikel haben werden? Ich erinnere daran, dass Herr Calonder – selbstverständlich im Einverständnis des Bundesrates – die sogenannten konfessionellen Artikel der Bundesverfassung in einer Sitzung des Nationalrates bereits preisgegeben hat, wahrscheinlich von der Ueberzeugung geleitet, dass eine Revision der Bundesverfassung ohne Zustimmung der Katholiken überhaupt unmöglich ist. Die Sache selbst steht also so, dass der heute noch gültige Jesuitenartikel vielleicht morgen schon obsolet sein wird. Erinnern wir uns übrigens an das Veltlin und an Savoyen, die wir aus konfessionellen Vorurteilen verloren haben, um nicht in den gleichen Fehler zurückzufallen.

Ein weiterer Einwand, mit dem man uns das Gruseln beibringen will: Die Kompensationsgefahr. Es ist nicht von ungefähr, dass diese Gefahr dem Schweizervolk hauptsächlich von den Blättern alldeutscher Couleur – wer kennt sie nicht – an die Wand gemalt wird. Der ländergierige Franzose, der böse Italiener, sie gehen auf Raub aus, sie lauern auf den Moment, da ein Völklein aus freien Stücken sich uns anschliessen will, um ihrerseits Forderungen an unser Staatswesen zu stellen. Die stolze Stadt Genf, das schöne Tessin sind die Objekte, auf welche unsere Nachbarn es abgesehen haben. Im Grunde genommen ist die Sache ganz anders. Nicht die Franzosen, nicht die Italiener – haben diese nicht aus

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Ulrich Vetsch: Schweiz und Vorarlberg. Fehr'sche Buchhandlung, St. Gallen 1920, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vetsch_Ulrich_Schweiz_und_Vorarlberg_Vortrag_Neue_Helvetischen_Gesellschaft_1919.pdf/23&oldid=- (Version vom 19.4.2023)