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noch das alte heermeisterliche Gesetz Siegfrieds von Feuchtwangen heilig ist:

„daß der, so die Neige austrinke, von frischem wieder anfangen sollte, und wo er mit zwey oder drey Zeugen überwiesen würde, daß er diesem Gesetz nicht nachgelebt, sollte er mit dem Leben büßen“[1].

Aber im Ganzen genommen ist der Weinrausch aus allen guten Gesellschaften verbannt, und die Gränze des Wohlstandes wird auch im Rausch der Freude nie überschritten.

Etwas, das ich sonst in Kurland nirgend als in Liebau gefunden, sind die Tafelgesänge. Am Schluß des Mahles wird gemeiniglich von dem Wirth oder einem aus der Gesellschaft ein frohes Lied angestimmt, und von einigen Stimmen begleitet, bis zuletzt die sämmtliche Tafelgenossenschaft im Chor einfällt. Wann sich dabey auch nicht immer ein kunstvoller Gesang

hören läßt, so ist es doch ein froher, der

  1. Kelchs liefländische Chronik S. 204.
Empfohlene Zitierweise:
Ulrich von Schlippenbach: Malerische Wanderungen durch Kurland. C. J. G. Hartmann, Riga und Leipzig 1809, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/118&oldid=- (Version vom 13.12.2020)