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sich qualificirt zu seyn weisen; Kurz nicht die Affecten und Passionen, nicht der Ehrgeitz, Eigennutz und Schlurf, auch nicht der Eigensinn, die feine Qualitäten, und die gute löbliche Aufführung, sollen hier den Ausschlag machen.

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Fünftens. Das Amt der erwehlten und confirmirten Vorgehere betreffend, wird hier vorausgesetzt, daß dieselbe vor andern mit aller Sorgfalt, der Oberherrlich- anbefohlenen erneuerten teutschen Schulordnung genau nachzuleben, und ihre Schul zu führen, um des Vorgangs, Exempels und Decori willen, verbunden seyn. Darnach sollen sie ihres Orts helffen vermitteln, so viel bey ihnen steht, daß auch die andern, nach gedachter Schul-Ordnung pünctlich leben; und wo sie merken, daß irgendwo ein notabler Mangel erscheinen wolle, so sollen sie deßwegen in Zeiten Erinnerung thun, auch wohl bey der Herren Deputirten Hoch Adel. Herrl. oder doch bey dem Hn. Diacono, der allda Visitator ordinarius ist. Ferner, ligt ihnen ob, daß sie des ganzen Corporis der Schul und Rechen Meister Bestes, nach Vermögen suchen und fördern; wo etwas zu stillen und zu schlichten ist, sich gern darinnen gebrauchen lassen, auch alsdann sanftmüthig verfahren; wo sie einen heilsamen Rath, zur Verbesserung des teutschen Schul-Wesens wissen, daß sie denselben, an gebührendem Ort, mit Bescheidenheit eröffnen, Hinwiederum wann sie Klagen bey der Herren Deputirten Hochadel. Herrl. zu führen gedenken, daß sie zuvor überlegen, ob solche auch erheblich, gründlich und erweißlich sind: alsdann können sie solche, iedoch mit geziemender

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Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 429. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)