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Hände trieb. Wenn Bischof Johann 1371 das alte Recht des Klosters neu verbriefte, so blieb dies ohne volle Wirkung; und auch daß St. Alban seinen Plebanat später nicht mehr einem Mönche gab, sondern einen Weltgeistlichen an das Amt wählte, half nicht viel. Die gegen Ende des XIV. Jahrhunderts zu St. Alban mit sichtlichem Verdruß angefertigten langen Listen von Klosteruntertanen, die „wider Gott und Recht“ ihr Begräbnis beim Münster gewählt haben, sprechen deutlich genug. Jedenfalls hatte sich Mancher von denen, die beim Münster bestattet sein wollten, schon zu Lebzeiten als dessen Kirchgenossen gefühlt und betragen. Fortan haben wir mit dem Bestehen einer solchen unregelmäßigen Münstergemeinde in und neben der regulären St. Albanparochie zu rechnen, und schließlich erhielt der Tatbestand seine rechtliche Formulierung. 1471, in einer Zeit der Schwäche und Hilflosigkeit des Klosters, schuf das Domkapitel einen eigentlichen Münsterplebanat; als St. Alban später hierauf zurückzukommen versuchte, mißlang ihm dies durchaus, und 1503 mußte es die Befugnisse des Münsterpfarrers anerkennen.

Dagegen war die Pfarrkirche St. Ulrich kein Konkurrent von St. Alban. Sie stand allerdings im Gemeindegebiet des Klosters; aber ihre Parochie lag entfernt und außerhalb der St. Albangemeinde.

Hauptsächlich handelte es sich um Schädigung der Pfarreien durch Klöster. Wie der Gegensatz von Weltklerus und Orden die gesamte Existenz der Kirche bewegte, so war das Leben der einzelnen Pfarrei durch keine andere Macht so stark beeinflußt wie durch die der Mönche.

Pfarrtätigkeit war im Grunde etwas Unklösterliches, der Religiose auf seinen abgeschlossenen Chordienst und die Übungen seiner Regel verwiesen. Dennoch konnte auch er danach verlangen, Seelsorge an Andern zu üben. Aus christlicher Liebe zu ihnen oder aus Eifer für sein Ordenshaus. Solche Regungen und die ihnen begegnenden Bedürfnisse innerhalb der Pfarrgemeinden selbst führten die Mönche aus Zelle und Chor hinaus auf das den Pfarrern vorbehaltene Gebiet. Der damit eröffnete Kampf um die Pfarrrechte ging durch die ganze christliche Welt, begleitete das Leben jeder Kirche.

In Basel zeigt sich uns dieser Gegensatz deswegen erst spät, weil die alten Klöster St. Alban und St. Leonhard sofort bei ihrer Gründung mit den pfarrlichen Befugnissen im größten Teile der Stadt begabt worden waren.

Dagegen verlautet von einer Konkurrenz der Ritterorden. Die Johanniter, die ihr Haus mit Kapelle und Kirchhof weit vor den Stadtmauern gebaut hatten, außerdem aber noch im Innern der Stadt und im Sprengel

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 634. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/113&oldid=- (Version vom 4.8.2020)