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zu beschweren. Beim Rückfall der Kurie an das Kapitel war der vom verstorbenen Inhaber s. Z. bezahlte Preis seinen Erben zurückzuerstatten. Diese Kurien wurden, unter Preisgabe der alten gemeinsamen Wohnung der Domherren, zu Ausgang des XII. Jahrhunderts errichtet, in ihrer Hauptmasse auf dem Münsterplatz und hier vielleicht an Stelle früherer Adelshöfe. Solche blieben auch später noch an der Nordseite des Platzes bestehen, während West- und Südfront fast durchweg aus Kurien bestanden. Diese gewähren in ihrer Gesamtheit ein eigentümliches Bild. Ihren Bewohnern sind Pflichten und Tätigkeit gemeinsam; so mannigfaltig das Leben des Einzelnen auch sein mag, auf Jeden wirkt doch die Gewißheit, daß ihm in seinen vier Wänden keine Erben folgen werden; es sind Amtswohnungen und zwar, bei allem möglichen Weltglanz und Luxus des Haushaltes, von entschieden kirchlicher Art; in mehreren dieser Kurien (St. Katharina, St. Vincenz, St. Fridolin) sind Kapellen eingebaut.

Außer den Münsterplatzhöfen werden uns noch einige vereinzelte Kurien bekannt: neben der St. Johannskapelle, der St. Vincenzenhof am Spitalsprung, mehrere bei St. Ulrich.

Für die Dignitäten waren keine eigenen Höfe bestimmt, mit Ausnahme des der Dompropstei unveränderlich zugewiesenen Amtshauses. Dies war die solempnis curtis prepositure zwischen Rittergasse und innerer Stadtmauer, die nicht nur Residenz des höchsten Prälaten, sondern auch Sitz einer mächtigen weitausgedehnten Gutsverwaltung war. Neben den Wohngebäuden Scheunen und Magazinen dieser großen Liegenschaft erhob sich eine Kapelle und befand sich die Stätte des Gerichts, an das der Rechtszug von den Dinghöfen der Dompropstei ging.

Daß schon frühe das Stiftsgut aus dem allgemeinen Bistumsgut ausgeschieden worden war und zwei getrennte Vermögensverwaltungen, des Bischofs und des Domkapitels, bestanden, ist bekannt. Innerhalb dieses Kapitelsgutes aber vollzogen sich noch weitere Scheidungen.

Der imposante ausgedehnte Besitz der Dompropstei – die Grundherrschaft im Banne der großen Stadt, die vielen Dinghöfe und Meierämter weit herum im Lande zu beiden Seiten des Rheines – ist als das ursprüngliche Stiftsgut anzusehen, dessen Verwaltung ausschließlich dem Propste zustand und aus dem er den Lebensunterhalt der Domherren sowie des sonstigen Personals zu bestreiten hatte. Allmählich bildete sich neben diesem alten Grundstock aus Neuerwerbungen ein besonderes Kapitelsgut, das nicht mehr allein vom Propst abhing, sondern vom gesamten Kapitel. Von da an sehen wir die beiden Verwaltungen neben einander hergehen, mit getrennten

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 659. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/138&oldid=- (Version vom 4.8.2020)