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Schaffneien, getrennten Kornhäusern und Kellern. Innerhalb des Kapitelsgutes entstanden mit der Zeit noch weitere Sonderungen und bildeten sich die Fonds der Kämmerei Präsenz Quotidian Bauverwaltung usw.

Aus den beiden großen Hauptkomplexen des Dompropstei- und des Kapitelsgutes erhielten die Domherren die zu ihren Präbenden gehörenden ordentlichen Bezüge, zu denen noch spezielle Einkünfte einzelner Präbenden und die persönlichen Einnahmen an verdienten Präsenzgeldern kamen.


Die Macht des Domkapitels wird aber in besonderer Weise hervorgehoben durch den Kontrast mit einer Masse subalterner Geistlicher und Beamter des Doms.

Die Domkapläne sind allerdings zuweilen die Genossen der Kanoniker. Mit ihnen zusammen bilden sie den communis clerus der Domkirche; mit ihnen zusammen nehmen sie jährlich dem Präsenzschaffner die Rechnung ab; wenn es um die Rechte des Domstifts geht, werden sie beigezogen, um gemeinsam mit den Domherren zu protestieren; sie genießen ähnlicher Freiheiten im Bischofs- und Stadtrecht.

Dennoch sind es getrennte Bezirke. Ein hüben und drüben anerkannter Gegensatz scheidet Kapitulare und Kapläne im Sozialen der Herkunft, oft in der Bildung, in der Lebensart, in der wirtschaftlichen Kraft, vor Allem in der Arbeit. Daher auch kaum je ein Kaplan Domherr wird. Dem kleinen und geschlossenen Kreise der wohlgebornen Kapitularen steht hier die Menge des Volkes gegenüber. Zum guten Teil Basler Stadtkinder und zwar kleinbürgerlicher Art; selten aus Achtburgerhäusern, Adlige nur ganz vereinzelt. In den Kämpfen des Kapitels mit der Stadt halten diese Kapläne daher vielfach zur Bürgerschaft, sodaß die Domherren alle Mittel anwenden müssen, um sie auseinander zu bringen. Daneben dienen die Kaplaneipfründen des Münsters natürlich auch vielen von auswärts, von Bern Stans Landser Selz Mainz usw. Kommenden, bis zu jenen völlig Fremden aus Lüttich, aus Troyes u. dgl., die durch päpstliche Provision eine Basler Pfründe erhalten. Ebenso natürlich ist, daß die Pfründenhäufung uns auch in dieser Schicht des Klerus begegnet. Im Vergleiche mit der Kumulation der Domherren allerdings in bescheidenem Maße. Ab und zu ist einer dieser Kapläne zugleich Chorherr zu Colmar und zu Lautenbach; häufiger handelt es sich um Vikariate naher Kirchen, wie Therwil Hofstetten Münchenstein Grenzach usw., oder um Kaplaneien in Basel selbst, im Spital, zu St. Martin, im Steinenkloster usw.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 660. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/139&oldid=- (Version vom 4.8.2020)