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ja bestrafte. Daher die Weberzunft 1449 ihren Zunftgenossen verbot, sich in ein Kloster zu setzen und dort zu arbeiten. Daher die Klagen der Spinnwetternzunft über die Klöster, in denen Maurer Küfer Zimmerleute usw. als Brüder aufgenommen würden. Daher endlich 1526, beim Triumphe der Zünfte, das allgemeine Verbot an die Klöster, Handwerkskundige aufzunehmen.

Bei den ein Handwerk ausübenden Brüdern haben wir an Konverse und Pfründer zu denken. Was daneben eigentliche Mönchsbeschäftigung hieß, war vornehmlich das Abschreiben von Büchern. So in St. Leonhard, zumal seit der Unterordnung unter die Windesheimer Regel. Auch in der Karthause war Schreiben eine vom Ordensstatut befohlene Tätigkeit; einzelne Brüder wie Heinrich von Vullenho und Niklaus Müller wurden durch ihr fleißiges Schreiben berühmt, Andere gaben den Handschriften den Schmuck von Miniaturen. Auch in Weiberklöstern wurde viel geschrieben. „Keine schwester soll müßig sein; Müßiggang ist ein Feind der Seele und eine Mutter der Untugenden“, sagte die Regel; „zu allen Zeiten, da die Schwestern nicht im Chore sind oder sonst Pflichten haben, sollen sie der Gemeinde werken, mit schweigendem Munde, unter Aufsicht der Priorin oder einer von ihr dazu bezeichneten Schwester“. Das war Arbeit für den Hausbedarf, namentlich Zubereitung und Unterhalt von Kleidern Betten Tischlaken u. dgl. m. Eine der Nonnen des Gnadentals war dort Windenmeisterin, und in der innern Buchführung des Steinenklosters (nicht seines Hofes) wurden Wollamt Leinenamt Pelzamt unterschieden.

Nur von einer Nonnenarbeit, die regelmäßig für Besteller und um Lohn geschah, vernehmen wir: vom Waschen der Paramente verschiedener Kirchen. St. Peter beschäftigte hiemit die Frauen zu St. Klara, St. Andreas diejenigen im Steinenkloster. Die Gnadentalerinnen übernahmen durch Vertrag 1492, alle Korporalien Alben Altartücher Kelchsäcke Handfahnen Stolen Stöße Listen u. dgl., die sich im Münster unter Verwaltung der St. Johannsbruderschaft befanden, zu waschen sowie zu flicken und in Stand zu halten; freiwillig und zur Fördernis göttlichen Dienstes, wie sie sagen, aber doch gegen jährliche Zahlung von drei Pfund; auch will ihnen die Bruderschaft das jeweilen erforderliche Material an Seide Arras usw. liefern.

Ähnlicher Art war in einigen Männerklöstern der Betrieb des vom Zunftzwange freien Gewerbes der Buchbinderei. 1481 wurde ein großes Antiphonar des Münsterchors durch die Barfüßer gebunden, und einen der in diesem Kloster das Gewerbe ausübenden Brüder lernen wir persönlich kennen: den Peter Fleck, einen frommen und einfachen Menschen, aber etwas

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 697. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/176&oldid=- (Version vom 4.8.2020)