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Bischöfe orientalischer Orte. Auch hier mochte es sich zunächst um vereinzelte Fälle und um zeitweilig unbeschäftigte Exulanten handeln; mit der Zeit aber, wie das Bedürfnis des Vikariats zu einem ständigen wurde, erhielt sein Inhaber, der als Stellvertreter in der Weihegewalt schicklich den Bischofstitel führen sollte, den Namen eines orientalischen Bistums, womit zugleich der dauernde Anspruch der Kirche auf diese Orte proklamiert wurde. Die Funktion selbst entwickelte sich zu einem ständigen Amte, dessen Geschäfte die Konsekration von Kirchen Kapellen Altären, die Benediktion von Glocken, die Erteilung der Weihen an Priester und Diakone, die Verheißung von Ablaß waren.

Inhaber des weihbischöflichen Amtes scheinen meist Mönche aus einem der Mendikantenorden gewesen zu sein, und noch bis zu Beginn des XV. Jahrhunderts funktionierte oft Derselbe gleichzeitig in mehreren Diözesen. So in Basel und Konstanz der Erzbischof Heinrich von Navarzan in Armenien 1345–1349 und der Bischof Jacob von Castoria in Griechenland 1384 bis 1389; so in Basel und Straßburg der Bischof Marcus von Chrysopolis in Arabien 1421. Auch der vielgenannte Peter Senn, ein Profeß des Berner Dominikanerklosters, war als Bischof von Zeitun in Griechenland zur gleichen Zeit Weihbischof von Basel und Konstanz. Aber seit den 1430er Jahren brauchte das Basler Bistum seinen Pontifikalvikar für sich allein; er hieß später dauernd Bischof von Tripolis in Syrien, und zwei namhafte Männer dieses Namens, beide Augustinermönche, schlossen die Reihe der alten Weihbischöfe: Niklaus Fries von Breisach 1456–1498 und Tilman Limpurger von 1498 bis zur Reformation.


Der Generalvikar ist der Vertreter des Bischofs in spiritualibus, in geistlichen Sachen.

Nicht in temporalibus. Nur vereinzelt, ausnahmsweise, hat sich ein Bischof einen Vikar auf dem Gebiete der weltlichen Regierung, der Landesherrschaft bestellt. Ein solcher ist z. B. der 1309 in Abwesenheit des Bischofs Otto die Bistumsgeschäfte führende Ritter Johann von Bärenfels. Ebenso hat die Tatsache, daß das Domkapitel 1335 den neugewählten Bischof Johann geloben läßt, keinen Generalvikar in temporalibus zu ernennen, der nicht Vasall oder Domherr der Kirche Basel sei, nicht allgemeine und dauernde, sondern nur momentane Bedeutung. Die Abrede zielt unverhohlen auf jenen gewaltigen Prior von St. Alban, den Johann Stocker, der als Vertreter des Administrators Johann von Chalon nicht viel weniger als der Fürst von Basel war. Er hatte den Vikariat ausdrücklich auch in

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 711. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/190&oldid=- (Version vom 4.8.2020)