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Bistümern lagen. In solchen, z. B. im lausannischen St. Imier und im konstanzischen Sulzburg, hatte der Basler Bischof auch einzelne kirchliche Rechte.


Wichtiger für uns ist das Verhältnis Kleinbasels. Wie Braunschweig in den Sprengeln Halberstadt und Hildesheim, Pont-à-Mousson in den Sprengeln Metz und Toul gelegen war, so stießen am Basler Rheine zwei Diözesen aneinander. Nur daß hier unmittelbar der Bischofsstadt selbst gegenüber das fremde Gebiet lag.

Wie kirchliches und weltliches Wesen sich schieden oder verbanden, konnte hier aufs Lebendigste empfunden werden.

Die Stellung des Klerus im Stadtrechte war natürlich seit der Vereinigung der beiden Städte hüben und drüben dieselbe und wurde durch die Verschiedenheit der Diözesen nicht berührt. Aber daneben zeigt sich in Manchem ein rheinaufwärts zur fernen Bischofsstadt hingewendetes Eigenwesen. Die Kleinbasler Kirchen waren Glieder des Landkapitels Wiesental; sie steuerten nach Konstanz; der große Konstanzer Bistumsstreit 1474 f. wirkte unmittelbar in Kleinbasel, wo der Leutpriester Surgant, die Klingentalerinnen und Andere dem Ludwig von Freiberg anhingen und deswegen durch kaiserliche Strafbefehle getroffen wurden usw. Namentlich aber verdienen die Gerichtsverhältnisse in Kleinbasel und seinem Hinterlande Beachtung.

Der Konstanzer Offizial unterhielt in Kleinbasel eine Schreibstube, 1429 mit zwei Prokuratoren. Bei Klagen von Klerikern wider Kleinbasler Laien lud er die Letztern vor, welche Zitationen freilich, wie der Basler Rat schreibt, „uß vermögen des alten herkommens nit zu kräften kamen“. Dagegen brauchten Basler Kreditoren gegen Schuldner in der Markgrafschaft die konstanzische Kurie. Es wiederholte sich dabei, was vom Gerichtstreiben des Basler Offizials im Sundgau verlautet. Namentlich der Unmut über das fremde Recht, die Kosten, die Bedrohung und Verfolgung mit geistlicher Zensur ist auch auf dieser Seite des Rheines unaufhörlich bezeugt. Ein Gerichtsbote, der Ladungen oder Bannbriefe bringt, wird durch die Leute von Wittlingen halbtot geprügelt; vor den Ötlingern flieht ein andrer in die Wiese, um nicht erstochen zu werden; in Binzen werden einem dritten die Briefe, die wohl in zwölf Dörfer bestimmt sind, genommen und verbrannt u. dgl. m. Dazu kam auch hier der Einspruch des Landesherrn. Zuletzt verständigten sich Markgraf Philipp und der Basler Rat 1488 darüber, zu Ermäßigung der Kosten den Konstanzer Bischof um Bestellung eines eigentlichen in Kleinbasel residierenden Kommissärs zu ersuchen,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes zweiter Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1916, Seite 716. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,2.pdf/195&oldid=- (Version vom 4.8.2020)